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Mittwoch, 11 Februar 2026
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Neues Jahr, neue Regeln

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Was sich für Autofahrer 2026 ändert

Wenn am 31. Dezember um 23:59:59 Uhr der Zeiger eine Sekunde vorrückt, ist das nicht der Zeitpunkt, an dem alle neuen Vorschriften für 2026 in Kraft treten – manches ist im Verkehrs- und Mobilitätsbereich für das kommende Jahr geplant, wird jedoch nicht gleich ab dem Neujahrstag Autofahrer und Verkehrsteilnehmer betreffen. Hier einige der absehbaren Änderungen:

Direkt zum 1. Januar 2026 steigt die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer, wodurch pendelnde Berufstätige stärker entlastet werden sollen.

Während der EU-weite Start des digitalen Führerscheins für 2030 geplant ist, wird er in Deutschland nach ADAC-Angaben schon 2026 kommen. Die Dokumente können dann über das Smartphone abgerufen werden, der bisherige Führerschein in Karten- oder Papierform muss in diesem Fall nicht mehr mitgeführt werden.

Wer einen Kartenführerschein besitzt, welcher zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauschen. Eine Ausnahme gilt für die Geburtsjahrgänge vor 1953. Sie müssen bestehende Scheine in Papier- oder Kartenform unabhängig vom Ausstellungsdatum erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen.

Bei Assistenzsystemen werden Hersteller stärker in die Pflicht genommen: Ab Dezember weitet ein neues Gesetz die Produkthaftung auch offiziell auf Software und digitale Dienste aus. Dies betrifft z.B. Situationen, in denen durch ein fehlerhaftes Assistenzsystem ein Unfall entsteht. Bislang konnten Autofahrer oft nur schwer beweisen, dass „die Technik“ versagt hat. Gerichte können nun eine Offenlegung von softwareinternen Daten anordnen, was die Beweisführung erleichtern soll.

Durch Nutzung sinkt bei Batterien für Elektrofahrzeuge mit der Zeit die Kapazität. Nun wird erstmals festgelegt, wie stark der Verlust maximal sein darf: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf die Kapazität  80 Prozent des Ursprungswertes nicht unterschreiten, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern muss sie noch über 72 Prozent liegen.

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