Der Check nach dem Ernstfall
Es muss nicht unbedingt rutschiges Herbstlaub oder eine winterlich vereiste Straße sein – auch in den Sommermonaten ist ein Unfall z.B. durch kleine Unachtsamkeiten schnell passiert. Kurz nach dem „Crash“ können die Nerven blankliegen, dennoch sollte man sich möglichst zügig beruhigen. Denn eine effiziente Abwicklung des Schadens beginnt vor Ort – je „nüchterner“ und gewissenhafter man dabei vorgeht, desto zügiger und problemloser kann später eine Bearbeitung erfolgen. Sofern also keine Versorgung von Verletzten nötig ist, sollte man nach dem Sichern der Unfallstelle die Situation vor Ort dokumentieren – am besten mit Fotos oder Videos, wobei Smartphones hier gute Dienste leisten können. Im Fokus stehen sollte die grundsätzliche Verkehrssituation vor Ort, die vorherrschenden Straßenverhältnisse (z.B. nasses Laub auf der Straße) und natürlich der Zustand der beteiligten Fahrzeuge bzw. anderer Gegenstände. Bilder sollten hier nicht nur von offensichtlichen Schäden gemacht werden, sondern auch von unversehrten Stellen – damit lässt sich vermeiden, dass man z.B. für eine Einparkkollision haften muss, welche der Unfallgegner eventuell erst nach dem Unfall verursachte. Auch sollten die Beteiligten wichtige Daten wie Namen, Anschrift und zuständige Versicherungen austauschen. Auch wenn es emotional schwerfallen kann: Kurz nach dem Unfall sollten weder Schuldzuweisungen noch -eingeständnisse erfolgen.
Laut ADAC ist die Polizei nicht bei jedem Verkehrsunfall zu alarmieren, insbesondere wenn es sich nicht um Fälle mit Personenschäden oder hohen Sachschäden handelt. Empfohlen wird die Hinzuziehung, wenn z.B. Anzeichen für den Einfluss von Drogen oder Alkohol erkennbar sind oder wenn ein Fahrzeug beteiligt ist, welches nicht der Halter fuhr (Mietwagen o.ä.). Wenn die Beamten einen Unfall aufnehmen und Fragen zum Hergang haben, müssen Beteiligte keine Angaben machen, welche sie belasten können. Wenn sie jedoch Erklärungen abgeben, sollten diese korrekt sein, da sie üblicherweise als Basis für die Schadensabwicklung verwendet werden.
Unsichtbare Schäden
Nicht jeder Unfallschaden ist auf den ersten Blick so ersichtlich wie z.B. ein verbeulter Kotflügel oder ein demolierter Außenspiegel. Die Bauweise von modernen Fahrzeugen bringt mit sich, dass diverse außenliegende Teile nach „Gewalteinwirkung“ in die Ausgangsposition zurückschnellen – mit wenigen oder keinen sichtbaren Spuren. Darunterliegende Komponenten können jedoch sehr wohl massive Beschädigungen aufweisen. Plastikstoßdämpfer stecken beispielsweise leichte „Rempler“ oft vermeintlich gut weg, verdecken jedoch deutliche Dellen an dahinterliegenden Elementen. Wer seinen Unfallwagen genauer auf eventuelle verborgene Schäden untersuchen möchte, muss meistens einen Fachmann beauftragen, bekommt aber nicht automatisch die Kosten dafür erstattet. Anstelle eines vollwertigen Gutachtens kann z.B. ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben werden, welches in kompakter Form die Schäden fachgerecht dokumentieren soll. Dabei wird üblicherweise “genauer hingekuckt” als z.B. von Laien am Unfallort, dennoch können auch hier verborgene Schäden übersehen werden, da das Fahrzeug logischerweise nicht komplett zerlegt wird. Zudem übernehmen manche Versicherungen die Kosten für Kurzgutachten nicht. Bevor kostenaufwendige Schadensbegutachtungen in Auftrag gegeben werden, sollte im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Versicherer gehalten werden.








