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Freitag, 30 Januar 2026
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Neue Pflege-Regelungen 2026

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Weniger Bürokratie und mehr Befugnisse für Pflegekräfte

Papierkram ohne Ende und viele bürokratische Einschränkungen sind im deutschen Pflegesystem ein bekanntes Problem. Verbesserungen soll ab diesem Jahr das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung (BEEP) schaffen.

1. Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen nur noch halbjährlich einen Beratungsbesuch im eigenen Zuhause abrufen. Bisher musste dies bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich geschehen. Die verpflichtenden Hausbesuche werden außerdem enger mit der allgemeinen Pflegeberatung verzahnt.

2. Qualifizierte Pflegefachpersonen können nun selbstständig heilkundliche Aufgaben ausführen und nach ärztlicher Erstdiagnose gewisse medizinische Maßnahmen ergreifen.

3. Bei Auslands- oder Krankenhausaufenthalten, häuslicher Krankenpflege oder einer Reha wird das Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld nun stets für die ersten acht Wochen weitergezahlt. Auch die Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen werden bis zu acht Wochen im Kalenderjahr übernommen. Stirbt ein pflegebedürftiger Mensch während einer Pflegezeit, können die Zuschüsse für Kranken- und Pflegeversicherung der Pflegeperson trotzdem bis zum Ende des geplanten Zeitraums geleistet werden.

4. Für neue gemeinschaftliche Wohnformen – eine Mischung aus ambulanter und stationärer Betreuung – sollen Pflegebedürftige monatlich 450 Euro Zuschuss erhalten.

5. Zahlungen für Verhinderungspflege können ab 2026 nur noch für das aktuelle und das vorherige Jahr beantragt werden.

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