Für den festen Tritt im Garten
Das Thema “Steine im Garten” wurde vor einigen Jahren recht kritisch betrachtet – als sich eine steigende Zahl von Hausbesitzern dazu entschied, Stein zu einem dominierenden Element in der heimischen “Grünanlage” zu machen. Die dabei vielerorts entstehenden Schotter- bzw. Kiesgärten waren einigen Naturfreunden ein Dorn im Auge, manche Kommunen gingen sogar mit Gesetzen dagegen vor. An dieser Stelle soll es jedoch um Gärten gehen, in denen Stein in einer Weise verwendet wird, welche weder Flora noch Fauna zu kurz kommen lässt. Nicht selten erfüllen steinige Elemente die Funktion, festen bzw. halbwegs trockenen Tritt zu gewährleisten, wenn längerer Regen Erde und Rasen matschig werden ließ. Und gerade durch das gelungene Zusammenspiel zwischen Stein und Grün kann auch ein Gartenweg zu einem “Hinkucker” werden, welcher Linien betont oder Akzente setzt.
Prinzipiell hat der Gartenbesitzer die Wahl zwischen “Verbundwerkstoffen” und Naturstein. Letzterer wird in Steinbrüchen herausgebrochen, kann zwar rudimentär in Form gebracht werden, bleibt im Grunde aber stets ein “Unikat”. Naturstein gilt als besonders robust und langlebig, kann sich jedoch bei überfrierender Nässe schnell in eine „Eislaufbahn“ verwandeln.
Zur zweiten Kategorie gehören „Verbundwerkstoffe“, z.B. Pflastersteine aus Beton. Diese werden im weichen Zustand geformt und anschließend getrocknet bzw. gebrannt. Das erlaubt die Herstellung von Steinen, welche sich in Größe und Aussehen fast „aufs Haar“ gleichen – der Weg durch den Garten lässt sich so mit einheitlichen Trittelementen gestalten. Der Markt bietet eine Vielfalt an erhältlichen Formen und Farben, Beton hat eine leicht poröse Oberfläche und ist auch bei gefrierender Nässe länger rutschfest.
Spezielle durchlässige Pflastersteine lassen Regenwasser direkt in den Boden sickern, wodurch die Grundwasserbildung unterstützt und das Mikroklima verbessert werden kann. Bei einigen der Produkte werden die positiven Effekte durch Gutachten belegt. Übrigens: Einige Kommunen belohnen versickerungsfähige Flächen mit reduzierten Abwassergebühren. Das gilt nicht nur für den Garten, sondern auch für Zufahrten oder Hofflächen.
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