Start-Anzeige-Gesundheit & WellnessDie Videokonferenz als Spiegelbild

Die Videokonferenz als Spiegelbild

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Statistik zeigt: Schönheitsoperationen werden nicht nur bei Frauen beliebter

Laut der International Society of Aesthetic Plastic Surgery (ISAPS) wurden 2023 weltweit rund 35 Millionen Schönheitsoperationen durchgeführt – diese Zahl stieg im vergangenen Jahrzehnt rasant. Zum Vergleich: 2010 wurden gerade mal 14 Millionen Operationen verzeichnet. Unter den zuletzt durchgeführten Maßnahmen waren 45,2 Prozent chirurgische Eingriffe.

Der Trend betrifft sowohl das weibliche als auch das männliche Geschlecht. Laut der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) standen bei Frauen und Männern 2023 minimalinvasive Behandlungen mit Botulinum und Hyaluron auf Platz 1 bzw. 2 der populärsten Maßnahmen. Auf Platz 3 liegt (mit sichtbarem Abstand) bei den Damen die Brustvergrößerung, bei Herren die Oberlidplastik. Die Zahlen für Fettabsaugungen gingen bei den beiden Geschlechtern zurück, liegen jedoch immer noch unter den Top 10 der Maßnahmen. Brustverkleinerungen werden hingegen häufiger nachgefragt (2023 plus 6,32 Prozent). Hier spielen laut dem ehemaligen VDÄPC-Präsidenten Prof. Dr. Detlev Hebebrand neben individuellen Schönheitsidealen auch Beschwerden wie Nacken- oder Rückenschmerzen eine Rolle.

Nach Ansicht vieler Experten trage zu den ansteigenden Zahlen ein höherer Drang nach Selbstoptimierung bei. In den (sozialen) Medien würden “Idealbilder” transportiert, welche zur Anpassung des eigenen Körpers motivierten. Statistiken der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) zeigen: Bei 21,3 Prozent der Befragten unter 30 Jahren rufen Social Media-Inhalte Wünsche nach persönlicher Veränderung bzw. Behandlung hervor, dies ist ein neuer Höchstwert. Diversen Fachgesellschaften für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Deutschland ist wichtig, dass nicht nur im Online-Bereich realistische Eindrücke vermittelt werden – sie unterstützen deshalb die politischen Forderungen nach einer Kennzeichnungspflicht für KI-generierte und mit Bildbearbeitung veränderte Inhalte. „Als Berufsgruppe, die tagtäglich sensibel mit Patientenwünschen umgeht, sehen wir es als unsere Pflicht, diese vor Absurditäten, wie sie vor allem durch Filter und KI in den Sozialen Medien dargestellt werden, entsprechend zu schützen und darauf aufmerksam zu machen, was normal ist und was nicht“, betont Alexander Schönborn, der aktuelle Präsident der VDÄPC. Doch auch „ungeschönte“ Selbsteindrücke können wirken. Dass gerade während der Corona-Pandemie in vielen Menschen der Wunsch nach ästhetischer Veränderung wuchs, führen Experten auch auf die in dieser Phase weitverbreiteten Videokonferenzen zurück: Selbst Zeitgenossen, welche sich sonst nicht täglich im Spiegel betrachten, entdeckten auf dem Bildschirm Punkte, mit denen sie unzufrieden waren. Die Falte auf der Stirn, das sich lichtende Haar, die nicht symmetrisch gewachsene Nase oder die unter dem Hemd erkennbare Männerbrust wurde für manche zum Ärgernis. Die nicht unbedingt hochwertigen Kameras und ungeschickt ausgewählte Perspektiven verstärken dabei (vermeintliche) Problemzonen gerne noch.

Prinzipiell werden die von den Fachgesellschaften vorgelegten Zahlen unter ihren Mitgliedern und deren Patienten erhoben – nicht alle Schönheits-Maßnahmen werden jedoch in Deutschland von Fachärzten durchgeführt. „In unseren Zahlen macht sich seit ein paar Jahren die Marktumverteilung im Bereich der Injektionsbehandlungen zur Hautverjüngung bemerkbar. Weg vom Facharzt, hinzu Beautyketten und günstigeren Anbietern“, betont Dr. Helge Jens, Präsident der DGÄPC. Jedoch zeigten die Statistiken auch, dass die Patienten gerade bei größeren Operationen der Erfahrung und langjährigen Ausbildung von Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurgie vertrauen. Dabei dürften sich Interessierte aber nicht von Fantasiebegriffen in die Irre führen lassen, welche Qualifikationen vortäuschen sollen. Im Gesetz ist zwar genau vorgeschrieben, welche staatlich verliehenen Facharzttitel genutzt werden dürfen, aber nicht definiert, welche ähnlich klingenden Fantasietitel verboten sind. Diese Gesetzeslücke wird seit Jahren kritisiert. Aufklärungsarbeit soll helfen – und kann erste Erfolge verzeichnen. 2023 hatten 52,8 % der U30-Patienten nicht gewusst, worin der Unterschied zwischen Fachärzten, Beauty Docs und Co. liegt, im vergangenen Jahr sank der Wert auf 48 Prozent.

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