München (dpa) – Vier Anwohner einer geplanten Kindertagesstätte in München wollen das Vorhaben verhindern – heute entscheidet das Oberlandesgericht, ob sie zumindest in zweiter Instanz erfolgreich sind. Prozesse gegen Krippen und Kindergärten gibt es häufig, das Besondere bei diesem Prozess: Im konkreten Fall liegt eine sogenannte Grunddienstbarkeit vor, wonach auf dem Grundstück «weder eine öffentliche Tankstelle noch eine Gastwirtschaft noch ein sonstiger lärmerregender oder belästigender Betrieb» errichtet werden darf. Das Landgericht München I hatte dennoch – so wie bei Klagen gegen den Lärm von Kindertagesstätten üblich – festgestellt, dass die Geräusche zu tolerieren sind. Gegen dieses Urteil zogen die Anwohner in die nächste Instanz.
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