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Donnerstag, 13 März 2025
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Lohnlücke – Ferda Ataman für Gesetzesverschärfung

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Berlin (dpa) – Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat anlässlich des Equal Pay Days an diesem Dienstag die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern in Deutschland beklagt. Sie fordert eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes. «Obwohl wir ein Entgelttransparenzgesetz haben, ist es für viele Frauen nach wir vor schwierig, Entgeltungleichheit konkret nachzuweisen», sagte Ataman dem «Redaktionsnetzwerk Deutschland».

«Das Auskunftsrecht im Entgelttransparenzgesetz gilt nur in größeren Unternehmen ab 200 Beschäftigten – und es hat zu viele Schlupflöcher.» So leuchte es nicht ein, warum Frauen in einem kleinen Betrieb kein Recht darauf hätten, Auskunft über eventuelle Lohnungleichheiten zu bekommen, in größeren aber schon. Bei der im Koalitionsvertrag angekündigten «Weiterentwicklung» des Gesetzes müsse daher darauf geachtet werden, dass das Gesetz künftig in allen Unternehmen gelte. «Das muss verbessert werden», sagte Ataman.

18 Prozent weniger pro Stunde

Überfällig sei auch das im Koalitionsvertrag genannte Klagerecht für Verbände. «Ich verstehe die Widerstände gegen ein solches Klagerecht nicht», sagte Ataman. «Ein Verbandsklagerecht wäre auch bei anderen Fällen von Diskriminierung sinnvoll und gehört ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.» Mehr Klagemöglichkeiten könnten mehr Rechtssicherheit für Betroffene schaffen – und Arbeitgeber sanktionieren, die sich nicht an die Gesetze hielten.

«Ungleicher Lohn ist per Gesetz Diskriminierung», betonte Ataman. «Deutschland kann es sich nicht leisten, Frauen im 21. Jahrhundert immer noch schlechter zu bezahlen. Trotz Fortschritten bei der Lohntransparenz in den vergangenen Jahren muss die Politik weiter gegensteuern.»

Frauen in Deutschland verdienten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2022 im Schnitt 18 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Die Verdienstlücke wird am Aktionstag Equal Pay Day an diesem Dienstag in den Blickpunkt gerückt.

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