Landesbund für Vogelschutz will Planungen in tierfreundliche Bahnen lenken
Der regionale Planungsverband weist derzeit Windenergie-Vorranggebiete in mehreren Landkreisen aus, darunter auch im Kreis Neumarkt. Nach derzeitiger gesetzlicher Vorgabe genügt es, bei der Abgrenzung von Vorranggebieten und der Genehmigung neuer Windkraftanlagen Daten von windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten zu berücksichtigen, welche den Behörden zur Verfügung stehen. Doch laut dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) ist die Datenlage in vielen Regionen sehr dünn bis gar nicht vorhanden. Die Neumarkter Kreisgruppe hat nun ein Positionspapier erarbeitet. Betont wird darin: Der LBV unterstützt den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, fordere aber eine Schonung ökologisch sensibler Bereiche. Der Ausbau der Windkraft sei für den Ausstieg aus der fossilen Energieerzeugung notwendig – ansonsten werde sich durch den Klimawandel die Landschaft in Mitteleuropa so drastisch verändern, dass viele Arten keinen Lebensraum mehr fänden. Trotzdem sei es notwendig, die Errichtung von Windkraftanlagen planerisch zu steuern. Der Fokus der Staatsregierung beim Ausbau der Windkraft im Freistaat liege laut LBV derzeit auf Standorten im Staatswald. Windräder im Wald zu errichten sei aber grundsätzlich problematisch, da dafür Bäume gerodet werden müssten, um die nötigen Flächen zu schaffen. Dies würde das Waldinnenklima beeinträchtigen und u.a. für Opferzahlen bei den Fledermäusen sorgen.
Was den Landkreis Neumarkt betrifft sollten laut LBV die bereits bestehenden Schwerpunktareale der Windenergie als Vorranggebiete ausgewiesen werden – dort könnten bestehende Anlagen ergänzt bzw. durch neuere, effizientere Modelle ersetzt werden. Die LBV-Kreisgruppe hat zudem Gebiete identifiziert, die von Windkraftanlagen freigehalten werden sollten. Hauptsächlich handelt es sich um größere zusammenhängende Waldgebiete – dazu gehört z.B. ein Areal zwischen Burggriesbach, Erasbach und Sollngriesbach sowie ein Gebiet zwischen Berching und Freystadt, welches die Vogelschützer als potentielles Brutgebiet für Schwarzstörche einstufen. Auch das Weiße Labertal schätzt der LBV aufgrund des Uhuvorkommens für schützenswert ein. In Mühlhausen dienen Wälder als Lebensraum des Kleinen bzw. Großen Abendseglers, zweier hochfliegender Fledermausarten. Neben weiteren Flächen in der Region sieht der Landesbund das Albvorland im Raum Neumarkt-Berngau-Sengenthal-Freystadt prinzipiell als „ornithologisch herausragendes Gebiet“.