Mit Wintergärten & Co. länger genießen
Sie nähert sich wieder: Die Zeit, in der man um 18:30 Uhr noch gemütlich das Abendessen im Freien genießen kann, um 20 Uhr dürfte man hingegen beim Outdoor-Dinner schon leicht frösteln… So mancher Garten- und Freiluftfan würde dann gerne “den Sommer verlängern” – und zwar ohne auf zusätzliche Kleidungsschichten zurückzugreifen.
Ein Wintergarten ist hier durchaus eine Option. Wer mit dem Gedanken spielt, sollte sich anfangs eine Grundsatzfrage stellen: Soll der gläserne Bau wirklich nur dazu da sein, im frühen Herbst noch Garten- bzw. Terrassengefühle genießen zu können? Oder soll es sich um einen Ort handeln, welcher quasi ganzjährig als Erweiterung des Wohnraums dient? Diese Entscheidung führt zu einer von zwei Varianten, zwischen denen in der Branche gerne unterschieden wird…
Der sogenannte Kalt-Wintergarten (hin und wieder auch als Sommergarten bezeichnet) ist für all jene geeignet, welche lediglich an den Sommer hinten und vorne ein paar Tage dranhängen möchten: Im Grund kann man ihn als Terrasse mit überdachenden und umgebenden Glaselementen beschreiben – hier lässt sich gerade in den Übergangszeiten zwischen Frühjahr, Sommer und Herbst das Gefühl erzeugen, draußen zu sitzen, obwohl es zum echten Draußensitzen eigentlich zu kalt ist. Auch an sonnigen Wintertagen können diese Varianten ihren Reiz haben. Sie bieten einen guten Rahmen für gesellige Abendrunden im Spätherbst und können zudem frostempfindlichen Pflanzen als Winterquartier dienen. Üblicherweise wird eine “einfache” Verglasung verwendet – diese kann drinnen schon für jene “paar Grad mehr” sorgen, welche draußen zu fortgeschrittener Stunde oder Jahreszeit oft fehlen.
Wer hingegen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember “zwischen den Gläsern” spielen, arbeiten, essen, kochen oder anderweitig leben möchte, ist mit einem sogenannten Warmwintergarten besser bedient. Dieser erweitert unabhängig von der Jahreszeit den Wohnraum und benötigt üblicherweise auch Technik, um die Fläche zimmerähnlich zu beheizen. Hier muss im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geprüft werden, ob der geplante Bau bestimmte Vorschriften zur Wärmedämmung von Gläsern, Fundament und anderen energetisch relevanten Komponenten erfüllen muss. Das GEG selbst kennt den Begriff “Wintergarten” übrigens nicht, Faktoren wie Größe oder Heizdauer sind letztendlich ausschlaggebend, ob ein Wintergarten-Projekt von diesem Gesetz betroffen ist.
Fakt ist: Wenn Glas als Material so dominant verwendet wird, wie es bei Wintergärten üblicherweise der Fall ist, beeinflusst das massiv die Temperatur im umbauten Raum. Die “paar Grad mehr”, welche die Sonneneinstrahlung im Frühling und Herbst wie gewünscht liefert, können im Hochsommer schnell zu “einigen Grad zuviel” werden. Durch die Ausrichtung des Wintergartens in eine der vier Himmelsrichtungen lässt sich die Sonnenmenge zwar grob steuern, prinzipiell empfiehlt es sich jedoch, das Thema künstliche Beschattung stets mitzudenken. Gleichzeitig ist zu beachten: Wer einen Wintergarten an einem bestehenden Gebäude errichtet, ändert die energetische Situation an der Fassade, an welcher der Bau entsteht: Der neue “gläserne Raum” kann auf den Bestandsbau unter anderem zusätzliche Dämm- und Heizwirkung haben, doch auch das Thema Luftaustausch und Schimmelbildung dürfen nicht aus den Augen gelassen werden.
Da das Baurecht regional sehr unterschiedlich ausfällt, sollten sich Interessierte erkundigen, inwiefern ihr Wohnort für Wintergärten offizielle Baugenehmigungen fordert.
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