Tag für Menschen mit Behinderung am 3. Dezember
1992 riefen die Vereinten Nationen den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung aus, welcher alljährlich am 3. Dezember gefeiert wird. Unter anderem sollen damit Belange von Menschen mit Handicaps stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden – zahlreiche Verbände und Institutionen beteiligen sich mit Aktionen.
Eines der Themen, welches bereits seit einigen Jahren teilweise kritisch beäugt wird, sind Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) bzw. die dort gezahlten Löhne.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte im September 2023 eine Studie zu diesem Thema, wofür unter anderem rund 4250 Personen befragt wurden, welche in WfbM arbeiten. 88% der Befragten gaben an, mit ihrer Arbeit zufrieden oder sehr zufrieden zu sein. Allerdings bewerteten zwei Drittel das eigene Entgelt als zu niedrig (67%) und nur knapp ein Drittel als „so richtig“. Im Bundesdurchschnitt verdienten Werkstätten-Beschäftigte 2021 rund 226 Euro pro Monat. Dieses Einkommen setzt sich aus einem Grundbetrag, einem steuerfinanzierten Arbeitsförderungsgeld und einem Steigerungsbetrag zusammen – letzterer ist vom Arbeitsergebnis der Werkstätten abhängig und somit variabel.
Auf Basis der dreijährigen Studie wollte das Ministerium Konzepte erarbeiten, welche ein „transparentes und zukunftsfähiges Entgeltsystem“ ermöglichen. Erste Entwürfe der dafür nötigen Gesetzesänderungen sorgten jedoch in den vergangenen Wochen für Kritik von diversen Seiten, u.a. auch von Werkstattbeschäftigten und ihren Interessensvertretungen. Ein Grundtenor: Die Reform würde diverse prinzipiell sinnvolle Strukturen aufsprengen, anstatt für eine wirkliche Verbesserung der Entgeltsituation zu sorgen. Die Gesamtzahl der in Werkstätten Tätigen liegt aktuell bei rund 300.000 Personen. Während ein erklärtes Ziel der Politik ist, Menschen mit Behinderung nach Möglichkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzubringen, ist eine Arbeit in WfbM für manche Betroffene die einzige realistische Möglichkeit, einer „geregelten Beschäftigung“ nachzugehen.
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