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Donnerstag, 12 Februar 2026
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Stolperfallen adé!

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Begehbare Duschen werden staatlich gefördert

Die Überschrift des Artikels sollte an dieser Stelle wohl präzisiert werden – denn eigentlich ist jede Dusche „begehbar“… aber eben nicht von jedem! Herkömmliche Modelle, bei denen eine Art Kabine oder Wanne zum Wasserauffangen auf dem bestehenden Zimmerboden aufgesetzt ist, weisen oft 10 bis 30 Zentimeter Höhenunterschied auf, die man beim Betreten überwinden muss. Was bei uneingeschränktem Bewegungsvermögen nicht der Rede wert ist, kann sich mit fortschreitendem Alter oder bei Menschen mit Beeinträchtigungen schnell als Hürde erweisen, welche selbständiges Duschen erschwert oder mit Stolpergefahren einhergeht. Mit „begehbar“ ist in diesem Fall also eigentlich „barrierefrei“ gemeint. Der Markt bietet hier z.B. Varianten, bei welchen zwischen dem Rest des Zimmerbodens und dem Duschbereich nur 2 bis 3 Zentimeter Höhenunterschied sind. Bei anderen Lösungen geht der bestehende Badezimmerboden absolut stufenlos in den Bereich über, welcher die „Duschkabine“ bildet, manchmal wird dabei sogar der Untergrund aus dem Rest des Raums (z.B. Fliesen) nahtlos fortgeführt. Letztere Variante kann durch die durchgängige Ästhetik auch kleinere Badezimmer größer wirken lassen als sie sind.

In jedem Fall gilt: In dem Bereich, in dem Duschwasser auf den Boden trifft, muss eine minimale Neigung bestehen – in Richtung eines Abflusses. Eine Alternative zum klassischen Ablauf z.B. in der Mitte der Dusche sind schmale Duschrinnen. Diese können frei inmitten der Duschfläche oder direkt an der Wand platziert werden. Moderne Modelle erlauben ein einfaches Auswischen des Duschbereichs, Kammeinsätze fangen dabei Haare & Co. auf und können entnommen und gereinigt werden. Wenn in einem bestehenden Gebäude eine bodenebene Dusche realisiert werden soll, bedeutet dies nicht selten einen Eingriff in den bestehenden Untergrund, wobei auch Themen wie Statik und Dichtheit tangiert werden können.

Der Bedarf an altersgerechtem, barrierefreiem Wohnraum wird in den kommenden Jahren deutschlandweit deutlich anwachsen. Der Grund: Die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er-Jahre, die sogenannten Babyboomer, erreichen das Rentenalter. Bis 2035 steigt die Zahl der über 64-Jährigen laut Angaben des Statistischen Bundesamts bundesweit von derzeit etwa 16 auf gut 23 Millionen. Bereits jetzt fehlen mehr als zwei Millionen barrierefreie Wohnungen, dieser Trend dürfte sich noch verschärfen.

Finanzierungshilfen

Aktuell werden Einbauten von bodengleichen Duschen insofern staatlich unterstützt, als dass die KfW über das Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ Förderkredite vergibt – unabhängig vom Alter des Kreditnehmenden sind bis zu 50.000 Euro ab 2,46 effektivem Jahreszins möglich. Im Förderbereich 5 “Badezimmer” werden neben Duschen und Duschsitzen auch z.B. Änderungen der Raumaufteilung für bessere Barrierefreiheit oder Liftsysteme für Badewannen unterstützt. Dabei müssen die Arbeiten stets von Fachfirmen ausgeführt werden, Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Der genannte Kredit kann u.a. von privaten Eigentümern, Mietern und Wohnungsgenossenschaften beantragt werden – jedoch nur für private Badezimmer, nicht für gewerblich genutzte Flächen oder Ferienwohnungen bzw. -häuser.

Einige Jahre lang vergab die KfW auch Zuschüsse für altersgerechte Badezimmerumbaumaßnahmen – das ausgelaufene Förderprogramm 455-B wird derzeit überarbeitet und soll voraussichtlich ab Frühjahr 2026 wieder für barrierereduzierende Maßnahmen genutzt werden können.

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