3.3 C
Neumarkt
Montag, 17 Februar 2025

Solarjahr 2024

Anzeige

Aktualisierte Gesetze und geplante Änderungen sollen PV-Anlagen attraktiver machen

Bereits zum Januar 2023 wurde das rund 20 Jahre alte EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) überarbeitet. Es regelt die Einspeisung von regenerativ erzeugtem Strom ins Netz, seine Vorschriften gelten somit für alle Photovoltaikanlagen mit Netzanschluss. Ziel der Gesetzesaktualisierung war eine Vereinfachung für Anlagennutzer und Bauherren.

Eine der wichtigsten Änderungen: Durch den Wegfall der EEG-Umlage brauchen die meisten PV-Anlagen keinen separaten Stromerzeugungszähler mehr. Für Anlagen, welche zwischen August 2022 und Ende Januar 2024 in Betrieb gingen bzw. gehen, gelten höhere Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom. Hierbei wird unterschieden zwischen Systemen, bei denen ein Teil der erzeugten Energie für den Eigenverbrauch im Gebäude genutzt wird (“Eigenversorgungsanlage”) und Volleinspeisungsanlagen, welche den Strom komplett ins Netz abgeben. Für letztere stiegen die Vergütungen besonders stark – somit sollen auch Gebäude, bei denen es wenig oder keinen Eigenverbrauch gibt, attraktiver für die Installation für PV-Anlagen werden. Dennoch betonen die Verbraucherzentralen, dass die Einspeisevergütungen in den meisten Fällen nicht hoch genug sind, damit sich eine Anlage, deren Strom nicht zumindest teilweise für den Eigenverbrauch genutzt wird, wirklich rechnet. Positiv für die Kalkulation: Seit 1. Januar 2023 sind zudem sowohl der private Kauf von Anlagen als auch die Vergütungen für eingespeisten Strom umsatzsteuerfrei.

Auch auf Gartenflächen sollen in Zukunft Photovoltaik-Anlagen bis maximal 20 KW Leistung förderfähig sein. Voraussetzung ist u.a. ein Nachweis, dass sich das Hausdach nicht für die Installation eignet, wobei der Gesetzgeber aktuell noch keine offizielle Definition für diese Nicht-Eignung vorgelegt hat. Prinzipiell gilt jedoch: Für die Errichtung von PV-Modulen in einem Garten oder auch auf Carports sind in vielen Gemeinden Baugenehmigungen nötig.

Änderungen für 2024 noch nicht fix

Im Rahmen des “Solarpakets 1” sollen weitere Gesetzesänderungen folgen, mit denen sich die Politik in den kommenden Wochen beschäftigen will. So sollen unter anderem sogenannte Steckersolargeräte getrennt betrachtet werden – wer bereits eine größere PV-Anlage am Dach hat, zusätzlich jedoch noch ein “Balkonkraftwerk” installieren möchte, muss keine Angst haben, gültige Leistungsgrenzwerte zu überschreiten. Netzbetreiber sollen zudem auf eine Anfrage zur Installation einer Anlage innerhalb von 4 Wochen antworten. Wird diese Frist überschritten, gilt die Anfrage automatisch als genehmigt. Dies galt bislang bei Anlagen bis 10,8 kWp, in Zukunft soll die Regel jedoch auch bei Systemen bis 30 kWp greifen. Balkonkraftwerke mussten bisher beim Netzbetreiber angemeldet werden, diese Pflicht soll entfallen – zudem soll deren maximale Ausgangsleistung von bislang 600 auf 800 Watt angehoben werden. Das Solarpaket 1 sollte eigentlich im vergangenen Dezember in Berlin durchgewunken werden, dies wurde jedoch vertagt.

Gib uns ein "Gefällt mir" auf Facebook und bleibe informiert

1,876FansGefällt mir

Bleiben Sie informiert mit unserem Newsletter

Der Wochenblatt Neumarkt Newsletter informiert Sie einmal in der Woche über aktuelle Nachrichten aus der Stadt- und dem Landkreis Neumarkt. Verpassen Sie keine Sonderangebote, Geschäftseröffnungen und vieles mehr.

Aktuelle Nachrichten

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren