Neue Studie widmet sich den Nebenkosten beim Erwerb
Bis vor rund 2 Jahren stiegen die Kaufpreise für Wohnimmobilien über ein gutes Jahrzehnt stetig an. Da die Preise als Berechnungsgrundlage für Notar- und Grundbuchgebühren dienen, hat dies auch dort zu entsprechenden Erhöhungen geführt. Noch stärkere, teilweise überproportionale Steigerungen gab es bei der Grunderwerbsteuer, da alle Bundesländer außer Bayern seit 2007 die Steuersätze nach und nach angehoben haben – in manchen Gebieten liegen diese inzwischen bei bis zu 6,5 Prozent. Der teilweise massive Anstieg derartiger Nebenkosten stellt eine Herausforderung für Immobilieninteressierte dar – zumal Nebenkosten in der Regel nicht mit Krediten, sondern meist aus dem Eigenkapital finanziert werden.
Eine im letzten Jahr veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung widmete sich dieser Thematik. Ein Grundtenor: Eine Senkung der Grunderwerbsteuersätze oder der Kostensätze für Notare und Grundbucheinträge könnte die Erschwinglichkeit von Wohneigentum nicht unerheblich verbessern. Die Gebührenordnung nach Gerichts- und Notarkostengesetz orientiert sich primär am Objektwert, die Studienmacher geben jedoch zu bedenken, dass der Arbeitsaufwand von Ämtern und Notaren eigentlich relativ konstant bleibt: “Es ist schwer zu rechtfertigen, warum diese Dienstleistung allein aufgrund des starken Kaufpreisanstiegs nunmehr mehrere Tausend Euro zusätzlich kosten soll. Allenfalls ist der Zusatzwert dieser beiden Leistungen bzw. die hiermit verbundenen Kosten für Notarinnen und Amtsgerichte mit dem Anstieg der Arbeitnehmerentgelte oder dem Verbraucherpreisindex zu bewerten.”
Ein Vorschlag der Studienautoren geht dahin, die Gebühren für Selbstnutzende oder für Ersterwerbende von selbst genutztem Wohneigentum entweder auszusetzen oder zu rabattieren. Bei der Grunderwerbsteuer wäre als Minimallösung auch eine Verteilung oder Stundung der Steuerlast auf beispielsweise zehn Jahre denkbar. Eine zügige Digitalisierung der Grundbücher könnte Prozesse vereinfachen und Eintragungen schneller und kostengünstiger werden lassen.
Zudem beschäftigt sich die Studie mit der Maklercourtage, welche ebenfalls zu den Nebenkosten beim Eigentumserwerb beiträgt – in Deutschland finden rund die Hälfte aller Objektverkäufe unter Mitwirkung von Maklern statt. Seitdem seit 2020 (unter gewissen Voraussetzungen) eine Aufteilung der Courtage auf Erwerber und Verkäufer gesetzlich vorgeschrieben ist, habe es zwar eine prinzipielle Entlastung für Käufer gegeben. Nach wie vor seien jedoch viele geforderte Provisionen nicht nachvollziehbar, es gebe teilweise große Preisunterschiede und wenig Transparenz über die Leistungen. Anstatt die “Keule der staatlichen Preisregulierung” zu schwingen, empfehlen die Studienautoren die Einführung von (freiwilligen)
Maklercourtage-Spiegeln – ähnlich den in vielen Gemeinden vorhandenen Mietspiegeln. Diese sollten z.B. kommunizieren, welche Einzelpreise für optionale Dienstleistungen anfallen. Teilnehmende Makler könnten diese Spiegel öffentlich aushängen bzw. an eine zentrale Stelle (z. B. lokaler Gutachterausschuss) übermitteln. Durch Verleihung von Gütesiegeln mit Titeln wie “transparenter Makler“ könnten Immobilienmakler zur Teilnahme motiviert werden.
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