Kachelofentage 2024 informieren auch über die Austauschpflicht alter Öfen
Moderne Holzfeuerstätten wie Kachelöfen und Kaminöfen erfüllen die aktuellen Bundesimmissionsschutz-Vorschriften. Als klassische Einzelfeuerraumstätten unterliegen sie auch keinem Verbot oder keinen Auflagen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Holz gilt als CO₂-neutraler, erneuerbarer und nachhaltiger Energieträger, der fossile Brennstoffe ersetzt. Geräte mit moderner Verbrennungs- und Filtertechnologie können die Emissionen im Vergleich zu veralteten Feuerstätten um bis zu 85 Prozent und den Holzverbrauch um rund ein Drittel reduzieren. Bei den Kachelofentagen vom 4. bis 12. Oktober 2024 kann man sich bei Fachbetrieben über Holzfeuerstätten und Modernisierungsmöglichkeiten informieren. Ofenbauer beraten individuell und stimmen das Gesamtsystem auf den Wärmebedarf und die Komfortwünsche ab.
Austauschpflicht für alte Öfen
Bis Ende 2024 müssen alte Holzfeuerstätten, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden und die BImSchV-Vorgaben nicht erfüllen, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Der Schornsteinfeger überprüft die Emissionswerte und weist auf einzuhaltende Fristen hin. Erfüllt der Ofen die gesetzlichen Emissionsvorgaben, kann man ihn weiter uneingeschränkt nutzen. Aus welchem Jahr die Feuerstätte stammt, steht auf dem Typenschild. Ist keines vorhanden, hilft eine Anfrage beim Hersteller. Wer die Bezeichnung seines Ofens kennt, kann auch die HKI-Datenbank unter www.cert.hki-online.de nutzen, zur Sicherheit sollte man sich frühzeitig vom Ofenbauer beraten lassen.