Fürth (dpa) – Nachdem ein 51-jähriger Lastwagenfahrer wegen einer verheerenden Trunkenheitsfahrt durch Fürth zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, legt die Staatsanwaltschaft keine Berufung ein. Das teilte ein Sprecher der Anklagebehörde am Mittwoch mit. Damit wird das Urteil des Amtsgerichts Fürth rechtskräftig, denn auch der Verurteilte wird nach Angaben der Verteidigung auf Rechtsmittel verzichten. Die «Nürnberger Nachrichten»/«Nürnberger Zeitung» hatten zuvor darüber berichtet.
Das Amtsgericht Fürth hatte den Mann am Montag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Außerdem muss er seinen Führerschein abgegeben. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Lkw-Fahrer mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut im Februar eine rote Ampel überfahren und ein Auto gerammt. Danach war er durch eine enge Wohnstraße gefahren und hatte dort etliche Autos und Häuser beschädigt. Schließlich ging der Sattelzug in Flammen auf, die auf ein Mehrfamilienhaus übergriffen. Es gab fünf Verletzte und es entstand ein Schaden von etwa 800.000 Euro.