Neues Gesetz für Passfotos ab 1. Mai 2025
Für Generationen von Bundesbürgern war es quasi eine Selbstverständlichkeit: Wer aufs Amt ging, um ein Ausweisdokument zu beantragen, brachte ein aktuelles Passfoto mit. Dies gehört bald größtenteils der Vergangenheit an: Biometrische Bilder, welche für die Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und bei Reiseausweisen des Ausländerrechts benötigt werden, dürfen ab 1. Mai 2025 nur noch digital übermittelt werden. Für diese Zwecke nehmen Behörden also offiziell keine Bilder in Papierform mehr an.
„Zukünftig werden unsere Pass- und Ausweisdokumente durch die digitalen Lichtbilder noch sicherer vor Missbrauch oder Fälschungen. Wir verringern gleichzeitig den Verwaltungsaufwand“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser bei einem Pressetermin vergangene Woche. „Niemand muss für das Bild im Ausweis auf den professionellen Service von Fotografinnen und Fotografen verzichten. Wer will, kann weiterhin sein Ausweisfoto beim Fotodienstleister anfertigen lassen, von wo es digital und sicher in eine Cloud übertragen wird und bundesweit von jedem Bürgerbüro aus abgerufen werden kann.“ Wer sein Passfoto in einem Fotostudio erstellen lässt, bekommt einen Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code) ausgehändigt. Diesen legt er beim Behördentermin vor, das Amt lädt anhand dieses Codes das benötigte Bild herunter. Werden für andere Zwecke Passbilder in Papierform benötigt (Vereinsausweise o.ä.), können Fotografen die digital produzierten Fotos auch in hoher Qualität ausdrucken. Zudem bieten diverse Behörden die Möglichkeit an, in „Fotostationen“ vor Ort biometrische Passbilder zu erstellen.
Aufgrund der umfangreichen Änderungen wird es zudem eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2025 geben, die den Kommunen erlaubt, in Ausnahmefällen weiterhin Papierlichtbilder zu akzeptieren. Haben Bürger beispielsweise bereits im April ein Papier-Passbild anfertigen lassen, aber der Behördentermin ist erst im Mai, müssen sie keinen neuen Termin vereinbaren. Die Behörde wird entweder das Papierlichtbild ausnahmsweise akzeptieren oder – sofern sie bereits über entsprechende Technik vor Ort verfügt – ein digitales Lichtbild vor Ort erstellen.