Wann man seine Kfz-Police wechseln kann
Spätestens nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall fragen sich viele Versicherungsnehmer, ob die gewählte Kfz-Versicherung wirklich die passende ist. Die reine Beitragshöhe sollte nicht immer entscheidend sein, denn langfristig kann ein günstiger(er) Tarif dazu führen, dass Versicherungsnehmer für bestimmte Leistungen selbst aufkommen müssen – was unter dem Strich dann mehr kosten kann.
In der Regel laufen Kfz-Verträge von 1. Januar bis 31. Dezember. Da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, kann man also jedes Jahr bis 30. November die Versicherung kündigen. Das Kündigungsschreiben muss spätestens an diesem Tag bei der Versicherung eingegangen sein. Die einmonatige Frist muss auch bei Verträgen eingehalten werden, welche in der Laufzeit vom Kalenderjahr abweichen.
Wer sich während der Laufzeit der Kfz-Versicherung für die Anschaffung eines anderen Fahrzeugs – egal ob neu oder gebraucht – entscheidet, kann ebenfalls seine Police kündigen. Auch wenn der Versicherer den Tarif anhebt, kann man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Autoversicherung wechseln – allerdings nur, wenn die Preissteigerung nicht aufgrund einer Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt. Im Schadenfall steht Versicherungsnehmern ebenfalls ein außerordentlicher Wechsel zu, zum Beispiel wenn man mit der Schadenabwicklung seines Versicherers unzufrieden ist oder eine Werkstattbindung nicht akzeptieren will.