Was nach einem Unfall zu tun ist
Auch wenn kurz nach einem Unfall unterschiedlichste Emotionen hochkochen können, sollte man ruhig bleiben. Wichtigstes Anliegen muss die Sicherung der Unfallstelle und (sofern nötig) die Versorgung von Verletzten bzw. die Alarmierung von Rettungskräften sein.
Es gibt keine Verpflichtung, die Polizei zu holen, gerade wenn bei dem Unfall nur kleinere Schäden an den Fahrzeugen und z.B. keine Schäden an Insassen auftraten. Unbedingt nötig ist es jedoch, die Daten der Unfallbeteiligten, also Namen des jeweiligen Fahrers, Namen der Halter, die amtlichen Kennzeichen sowie die Daten der jeweiligen Kfz-Versicherung auszutauschen. Weiterhin wird empfohlen, Fotos vom Unfallort sowie von den beschädigten Fahrzeugen zu machen. Dies kann bei etwaigen Unklarheiten bezüglich des Schadenshergangs und der Regulierung durch die Versicherungen helfen. Es ist nicht ratsam, gleich vor Ort die Schuld am Unfall auf sich zu nehmen oder (womöglich lautstark) anderen Beteiligten zuzuweisen. Im Unfallbericht, welcher oft auszufüllen ist, sollte der Tathergang zwar aus persönlicher Sicht geschildert werden, jedoch möglichst mit Fokus auf den erlebten „Fakten“ und ohne Anschuldigungen oder Eingeständnisse.
Oftmals passiert ein Unfall auf Parkplätzen und der Fahrer des abgestellten, angefahrenen Fahrzeugs befindet sich nicht in der Nähe. Um hier nicht den Straftatbestand der sogenannten Fahrerflucht (§ 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) zu erfüllen, genügt es nicht, einen Zettel mit einer Entschuldigung sowie Name und Telefonnummer an die Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeuges zu klemmen. Zunächst muss man eine „angemessene Zeit“ auf den Fahrer des in den Unfall verwickelten Fahrzeuges warten. Hier gilt eine halbe Stunde grundsätzlich als zumutbar. Wenn der Fahrer innerhalb dieser Zeit nicht auftaucht, muss man den Unfall umgehend der Polizei melden. Tut man dies nicht, drohen je nach Schadenshöhe eine Geldstrafe, mindestens zwei Punkte in Flensburg und unter Umständen sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate.