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Die Tage werden kürzer!

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Unfallgefahren in der Übergangszeit

Auch wenn es im September vermutlich noch kein richtiges Glatteis auf den Straßen des Landkreises geben wird – „Bauernglatteis“ kann durchaus auftreten. Damit werden im Volksmund die Verunreinigungen bezeichnet, welche entstehen können, wenn Landwirte mit ihren Maschinen ein abgeerntetes Feld verlassen und wieder auf die Straße fahren. Erntereste oder Erdklumpen fallen auf die Fahrbahn, bei Regen können die verunreinigten Stellen schnell rutschig werden. Da in diesem Jahr aufgrund der Witterung z.B. die Maisernte vielerorts früher als sonst beginnt, sollten Auto- und Motorradfahrer gerade im ländlichen Raum Vorsicht vor „Bauernglatteis“ walten lassen. Zwar sind Landwirte dazu verpflichtet, Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen zu vermeiden, mit amtlichen Schildern zu kennzeichnen und schnellstmöglich zu beseitigen, dennoch sind Gefahrenstellen nicht auszuschließen. Wenn es zu einem Unfall kommt, empfiehlt es sich, für die spätere Schadensregulierung Fotos von den Verunreinigungen zu machen.

Eine weitere potenzielle Unfallgefahr im beginnenden Herbst: Eine ganz neue Generation von Verkehrsteilnehmern ist seit Dienstag dieser Woche auf bayerischen Straßen unterwegs – die Erstklässler. Ihnen fehlt es in den meisten Fällen nicht nur an der Erfahrung, Verkehrssituationen einzuschätzen, sondern auch am Überblick – bedingt durch die Körpergröße. In den ersten Tagen bzw. Wochen nach der Einschulung werden zahlreiche ABC-Schützen zwar noch von ihren Eltern auf dem Weg zur Schule bzw. zum Schulbus begleitet, doch irgendwann kommt der Tag, an dem sie sich allein auf den Weg machen. Dabei zeigt sich leider immer wieder: Die in Verkehrsschulungen gelernten Regeln werden schnell „vergessen“, wenn z.B. ein Klassenkamerad auf der anderen Straßenseite winkt. Rund um Schulen sollten Autofahrer deshalb verstärkt die Augen offenhalten. Allerdings sind Kinder nicht die einzige Gefahr – sogenannte „Elterntaxis“, die den Nachwuchs bis vor das Schultor bringen, können die Verkehrslage vor Ort verschärfen und neue Gefahrensituationen für andere Schulkinder, aber auch für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer schaffen.

Zum Herbstanfang sollten Fahrzeugbesitzer auch eine wichtige Gesetzesänderung bezüglich der Winterreifen auf dem Schirm haben: Die bei winterlichen Straßenverhältnissen genutzten Reifen müssen zukünftig unbedingt das Alpine-Symbol tragen – es zeigt ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke. Herkömmliche M+S-Reifen, welche dieses Symbol nicht vorweisen, dürfen nicht mehr verwendet werden.

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