Bamberg (dpa/lby) – Das Verfahren vor dem Amtsgericht Bamberg gegen eine Äbtissin wegen Gewährung von Kirchenasyl ist eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft wie auch die Angeklagte hätten einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld zugestimmt, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag. Die Einstellung sei ohne Auflagen erfolgt. Hintergrund sei die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts aus dem vorigen Jahr. Das oberste ordentliche Gericht Bayerns hatte in einem anderen Kirchenasyl-Verfahren entschieden, dass ein Mönch sich gar nicht erst strafbar gemacht habe.
Angeklagt war in diesem Fall die Äbtissin Mechthild Thürmer des Benediktinerklosters Maria Frieden im oberfränkischen Kirchschletten (Landkreis Bamberg). Die Staatsanwaltschaft hatte ihr Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in drei Fällen vorgeworfen. Die Äbtissin hatte wiederholt Flüchtlingen zum Schutz vor Abschiebung Kirchenasyl gewährt und auch deshalb gegen sie erlassene Strafbefehle zurückgewiesen. Im Jahr 2021 wurde Thürmer für ihr Engagement mit dem Löwenherz-Friedenspreis ausgezeichnet.