Berlin (dpa) – Wenn Salat krank macht: Lebensmittelkontrolleure haben in fast der Hälfte der untersuchten Proben von Salaten in Fertigpackungen krankmachende Bakterien gefunden. In 200 von 428 Proben seien 2021 sogenannte präsumtive Bacillus cereus nachgewiesen worden – diese können zu Erbrechen und Durchfall führen, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Donnerstag in Berlin mitteilte. Da Salate roh verzehrt und die Keime damit nicht durch Erhitzen abgetötet werden, rät das BVL empfindlichen Menschen von abgepackten Salaten ab.
Auch Fleischesser sollten bei der Wahl ihres Essens aufpassen. In Rinderhackfleisch fanden die Kontrolleure 2021 Listerien und sogenannte STEC-Bakterien. E.-coli-Bakterien gehören bei Mensch und Tier zur gesunden Darmflora. STEC-Bakterien – Shiga-Toxin bildende E. coli – sind hingegen krankmachende Varianten. Gelangen solche Bakterien in den Körper, können sie eine Darmentzündung auslösen, die einen schweren Verlauf nehmen kann.
Gefährliche Listerien
In 28 von 420 Proben von Rinderhackfleisch wurden STEC-Bakterien nachgewiesen. Noch deutlich häufiger fanden die Experten Listerien: 88 von 410 untersuchten Proben – also fast jede fünfte – waren positiv. Infektionen mit diesen Bakterien seien vergleichsweise selten, die Listeriose gehöre aber zu den schwerwiegendsten durch Lebensmittel übertragbaren Krankheiten, hieß es vom BVL.
Pünktlich zur Weihnachtszeit mahnte das BVL dazu, Plätzchenteig immer nur gebacken zu essen und nicht schon vom rohen Teig zu naschen. In etwa 10 Prozent der 2021 untersuchten Fertigteige und Backmischungen seien STEC-Bakterien gefunden worden. Bei vollständiger Erhitzung würden diese abgetötet.
Zumindest eine frohe Nachricht zu Weihnachten hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz aber dabei: Keines der 53 untersuchten Spielzeuge enthielt krebserregende PAK, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. «Wir sehen hier eine sehr erfreuliche Entwicklung», sagte Georg Schreiber, Abteilungsleiter im BVL. «Die Hersteller sind inzwischen ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen, was allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute kommt.»