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Dienstag, 21 Januar 2025
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Erzbistum Köln will reformiertes Arbeitsrecht übernehmen

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Köln (dpa/lnw) – Das Erzbistum Köln will das geänderte Arbeitsrecht der katholischen Kirche übernehmen. «Kardinal Woelki war am Beschluss des Ständigen Rates selbst beteiligt und will diesen auch umsetzen», teilte das Erzbistum am Mittwoch mit. Köln habe sich in die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts aktiv miteingebracht. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands hatte am Dienstag eine entsprechende Änderung der sogenannten «Grundordnung des kirchlichen Dienstes» beschlossen. Die Reform stärkt unter anderem die Rechte queerer Menschen.

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hatte erklärt, die Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen werde als Bereicherung anerkannt. «Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein.» Die einzige Bedingung sei «eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums».

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