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Samstag, 25 Oktober 2025
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Der Bürgermeister darf trauen

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Marco Gmelch wird zum Standesbeamten bestellt

Der Neumarkter Stadtrat beschloss in seiner Sitzung Mitte Mai, dass der erste Bürgermeister Marco Gmelch mit Wirkung vom 22. Juli 2024 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Neumarkt i.d.OPf. bestellt wird.

Laut der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten mit eingeschränktem Aufgabenbereich bestellen – auch wenn diese nicht die üblichen Bestellungsvoraussetzungen (z.B. Teilnahme an Einführungslehrgängen) erfüllen. Dies ist jedoch ausschließlich auf Eheschließungen und alle damit zusammenhängenden Beurkundungen beschränkt. Andere Beurkundungen (z.B. Geburten und Sterbefälle) dürfen sie nicht vornehmen.

Neben der räumlichen Erweiterung der Trauungsmöglichkeiten hat das Standesamt in den letzten Jahren auch die Trauungszeiten deutlich ausgeweitet. In diesem Zusammenhang ist die Durchführung von Trauungen durch weitere Bürgermeister einmal pro Quartal an einem Samstagvormittag und einmal pro Quartal an einem Freitagnachmittag sowie auf Anfrage vorgesehen.

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