Wie Menschen mit Behinderung gefördert werden
Wer sich darüber informiert, wie Menschen mit Handicap finanziell gefördert werden, bekommt relativ schnell den Eindruck: Es geht hier in den allermeisten Fällen nicht um „Almosen zum Überleben“, sondern um „Unterstützung zum Leben“ – viele Förderangebote und Zuschüsse sind darauf ausgelegt, dass Betroffene möglichst eigenständig ihren Alltag gestalten können. Dazu gehört u.a. die Förderung von barrierefreiem Wohnraum und dessen Anpassung an individuelle Bedürfnisse. Sofern ein offizieller Pflegegrad vorliegt, gewähren die Pflegekassen z.B. Zuschüsse für Einbauten wie Rampen oder Sitzlifte.
Was die Schaffung von Wohnraum durch Träger angeht, so legt der Staat Wert darauf, dass Menschen mit Behinderung nicht – wie teilweise in vergangenen Zeiten – „unter sich“ leben, sondern sich in die Gesellschaft eingliedern können. Der Freistaat Bayern fördert z.B. den Neu- und Umbau von ehemals stationären Wohnplätzen bzw. besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung – und zwar mit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Aus dem obengenannten Grund sind dabei keine großen, abseits gelegenen Heime gewünscht, sondern individuelle, in die restliche Bebauung integrierte Wohnhäuser oder Wohnanlagen. Auch die Erreichbarkeit der Beschäftigungsstätten ist von besonderer Bedeutung.
Apropos „Beschäftigung“: Zum Leben gehört natürlich auch der Bereich Arbeit, welcher eine gewisse „sinnstiftende Rolle“ zugeschrieben bekommt. Menschen mit Behinderungen seien oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert, betont Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Trotzdem seien sie wesentlich öfter von Arbeitslosigkeit betroffen. Menschen mit Behinderung für den Arbeitsmarkt zu gewinnen, sei ein unterschätztes Thema – rund 166.000 Kräfte stünden zu Verfügung, wenn das Potenzial besser ausgeschöpft würde.
Zum Januar 2024 wird ein neues Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes in Kraft treten – damit sollen Grundlagen geschaffen werden, um mehr Menschen mit Behinderung am regulären Arbeitsmarkt zu beschäftigen, aber auch Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu halten. Den Unternehmen entstehen dabei in vielen Fällen Kosten, z.B. durch die Umbauten an den Arbeitsplätzen oder durch längere Einarbeitungszeiten. Finanzmittel für diesen Bereich sollen u.a. von der Ausgleichsabgabe stammen, einer „Strafzahlung“, welche Betriebe leisten müssen, die trotz einer gewissen Größe nicht die vorgeschriebene Zahl an Menschen mit Behinderung beschäftigen.
Unterstützt werden jedoch auch Organisationen und Verbände, welche mit diversen Projekten mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Politik und Gesellschaft schaffen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet für die Förderperiode 2023 aus dem sogenannten Partizipationsfonds Mittel für Projekte, welche im Zeitraum ab 1. Oktober 2023 starten sollen. Dazu können z.B. Fortbildungsveranstaltungen für Aktive in Selbstvertretungsorganisationen, aber auch Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000,00 Euro pro Jahr gehören. Noch bis zum 19. September können beim Projektträger Knappschaft Bahn See (KBS) schriftliche Projektanträge gestellt werden (Anforderung von Unterlagen unter partizipationsfonds@kbs.de)
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