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Freitag, 11 Juli 2025

Die Renten sind sicher

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…außer den Laubrenten!

Es ist ein Thema, welches spätestens im Herbst wieder tausende von Gartenbesitzern beschäftigen dürfte: Wenn Bäume ihr Laub verlieren, ist der Griff zum Rechen oder Laubbläser oft unvermeidlich. Zum Gerichtsprozess kann dies führen, wenn fallende Blätter in Massen Grundstücksgrenzen überschreiten.

Das Landgericht Lüneburg beschäftigte sich 2023 mit einem Fall, in dem ein Grundstückbesitzer gegen seinen Nachbarn klagte. Er forderte eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 3540 Euro, da auf dem Nachbargrundstück einige Stieleichen standen, welche regelmäßig Laub und Eicheln auf das Areal des Klägers warfen. Einige Äste der nahestehenden Bäume ragten bis zu 12 Meter über die Grundstücksgrenze.

Die natürlichen Hinterlassenschaften würden laut Kläger bis zu 250 Schubkarren pro Jahr füllen, zudem müsste 18 mal pro Jahr eine rund 50 Meter lange Regenrinne gereinigt werden. Für diesen hohen Arbeitsaufwand verlangte er eine finanzielle Entschädigung, quasi eine „Laubrente“. Der beklagte Nachbar wollte dieser Forderung nicht nachkommen, zudem seien die Bäume 2022 zum Naturdenkmal erklärt worden, was größere Eingriffe schwierig mache.

Das Landgericht wies die Klage des „Laubgeplagten“ als unbegründet ab. Wenn von einem Grundstück auf ein anderes Grundstück Beeinträchtigungen ausgehen, welche das zumutbare Maß übersteigen, können die Eigentümer zwar prinzipiell nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche geltend machen. Jedoch spielt auch eine Rolle, ob Möglichkeiten genutzt wurden, diese Beeinträchtigungen zu verhindern. In dem vorliegenden Fall hatte es der Kläger versäumt, innerhalb einer vom Landesrecht vorgegebenen Frist seinen Nachbarn aufzufordern, die betreffenden Bäume zu beschneiden oder zu entfernen. Dies werteten die Richter neben dem Naturschutzstatus der Eichen als wichtiges Detail und wiesen die Forderung nach der „Laubrente“ ab.

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