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Montag, 29 September 2025
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Wissenswertes über Rechtsschutzversicherungen

Prinzipiell können Rechtsschutzversicherungen zwar nicht vor rechtlichen Streitigkeiten schützen, jedoch vor damit verbundenen hohen Kosten. In der Regel übernehmen sie z.B. Honorare der Rechtsanwälte, Gerichtskosten, die Kosten für Gutachten oder (falls nötig) Reisekosten zu ausländischen Gerichten.

Während einige Versicherer Policen mit “Rundumschutz” anbieten, gibt es auch zahlreiche Modelle, in denen Rechtschutz nur für einen gewissen Bereich gewährleistet wird: Verkehrsrechtsschutz greift z.B. bei Unfällen, Wohnrechtsschutz sichert Eigentümer und Mieter in Streitfällen ab, Berufsrechtsschutz ist sowohl für Selbständige als auch Arbeitnehmer erhältlich.

Die Zahl der Rechtsschutzversicherungen stieg laut Zahlen von Statista in Deutschland in jüngster Vergangenheit stark an. Gab es im Jahr 2022 noch 23,4 Millionen abgeschlossene Policen, waren es 2023 bereits 27 Millionen. Was alle Versicherungen gemeinsam haben: Die Kosten für Rechtsstreitigkeiten werden bis zu einer vereinbarten Summe übernommen, nach Empfehlung der Deutschen Verbraucherzentrale sollte diese bei mindestens 300.000 Euro liegen. Versicherungsnehmer haben oft die Option einer Selbstbeteiligung. In den meisten Policen ist auch eine Wartezeit vereinbart, diese liegt üblicherweise zwischen 3 und 6 Monaten. Wenn die Ursache für einen Rechtsstreit innerhalb dieser Wartezeit entsteht oder bereits vor dem Vertragsabschluss vorlag, werden die Kosten nicht übernommen. Mit einer speziellen Vorvertraglichkeitsklausel lässt sich dies jedoch in einzelnen Fällen umgehen – damit wären z.B. auch Streitigkeiten um die Leistungen einer anderen Versicherung abgedeckt, welche schon einige Jahre vor der Rechtsschutzpolice abgeschlossen wurde.

Laut dem Portal anwalt.de besteht bei Menschen, welche eine Rechtsschutzversicherung haben, prinzipiell eine geringere Hemmschwelle, bei Konflikten juristische Schritte einzuleiten – der Spruch “Sie hören von meinem Anwalt” geht ihnen quasi leichter von den Lippen. Dennoch gilt: Noch bevor Anwälte tätig werden, sollte von der Versicherung eine individuelle Deckungszusage für den jeweiligen Fall vorliegen. Die diesbezügliche Anfrage können Versicherte entweder selbst bei ihrer Versicherung stellen, einige Anwälte bieten dies jedoch auch als (teilweise kostenlose) Serviceleistung.

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