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Gekauft ist gekauft… ist geliehen!

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Wenn Bridget Jones plötzlich weg ist

Früher schien die Sache eigentlich klar: Wer sich etwas auslieh – zum Beispiel ein Buch aus einer Bibliothek – war sich darüber bewusst, es früher oder später zurückgeben zu müssen. Wer etwas kaufte, durfte es hingegen für unbeschränkte Zeit behalten. Der Begriff “Kaufen” wird aktuell jedoch neu definiert – u.a. vom Unterhaltungskonzern Sony. Dieser “enteignet” in einigen Ländern seine Kunden, indem er zum September 2026 rund 550 digital vertriebene Filme und TV-Serien löscht. Wer vor einigen Jahren im sogenannten Playstation Store eine dieser Produktionen kaufte, um sie auf seiner Spielekonsole anzusehen, wird sie bald nicht mehr abspielen können. Zur Erklärung für Menschen mit weniger Erfahrung im Digitalen: Das ist ungefähr so, als würde der Buchhändler bei Ihnen klingeln und Romane, die Sie vor ein paar Jahren erworben haben, wieder mitnehmen – ohne Entschädigung wohlgemerkt!

Im aktuellen Fall geht es u.a. um bekannte Kino-Hits wie “Terminator 2” oder “Bridget Jones”, welche alle von der Produktionsfirma StudioCanal hergestellt wurden. Diese räumte Sony die Rechte ein, die Titel digital zu verkaufen – diese Lizenz endet jedoch bald, die Käufer kucken dann in die Röhre.

Dass auf dem Unterhaltungsmarkt Verwertungs-Lizenzen verkauft werden bzw. ablaufen, ist nichts Neues: Michael Jackson hatte zum Beispiel lange Zeit die Rechte an vielen Beatles-Songs – ohne Zweifel ein einträgliches Geschäft! Wenn früher die Rechteinhaber wechselten, bedeutete das jedoch nicht, dass die bereits verkauften Beatles-Platten aus den heimischen Regalen verschwanden. Dies ist ein Phänomen der Digital-Ära – und es kann sowohl Musik als auch Filme, Serien und Computerspiele betreffen.

Man muss hierbei eine klare Grenze zu Streamingportalen wie Netflix, DisneyPlus oder Spotify ziehen. Wer dort Abos abschließt, kann das gesamte Angebot zum Pauschalpreis hören und sehen. Er bekommt jedoch nicht die Garantie, dass heute verfügbare Inhalte “für immer” abrufbar sein werden. Unabhängig davon kann man seit vielen Jahren auch einzelne Filme und Serien online als digitale Versionen kaufen – doch nur bei wenigen Anbietern lassen sich diese herunterladen und für den Eigengebrauch z.B. auf DVD brennen. Oft sind die erworbenen Inhalte nur mit aktiver Internet-Verbindung zur Kaufplattform abspielbar. Und eine spätere “Löschung” ist nicht auszuschließen und wird teilweise im Kleingedruckten offiziell inkludiert. Zugegeben: Nichts ist für die Ewigkeit, auch herkömmliche Ton- und Bildträger halten nicht unbeschränkt – bei guter Pflege sind aber Vinyl-Platten aus den 1960ern oder CDs aus den 90ern heute noch problemlos nutzbar.

Mit Hilfe von 1,3 Millionen Petitionsunterschriften kämpften sich Computer-Spiel-Fans vor kurzem vor das EU-Parlament. Sie forderten neue Gesetze gegen die “Unsitte”, dass Hersteller ihre verkauften Games nach einigen Jahren deaktivieren und damit unspielbar machen. Und auch in anderen Wirtschaftsbereichen werden immer öfter Geschäftsmodelle kritisiert, bei denen “gekauft” eher “nur geliehen” bedeutet.  Die gute Nachricht: Noch gibt es Plattformen, bei denen Musikstücke oder Filme digital so erworben werden können, dass man sie sicher im eigenen Archiv verwahren und unbeschränkt genießen kann. Zumindest momentan hat der Verbraucher noch eine gewisse Entscheidungsmacht, welche Geschäftsmodelle er mit seinem Geldbeutel unterstützt…

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