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Samstag, 24 Mai 2025
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Von der Dämmung bis zur Heizungsoptimierung

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Aktuelle BAFA-Förderungen für Hausbesitzer

Wer in seinem Haus Maßnahmen durchführt, welche die Energiebilanz auf die eine oder andere Weise verbessern, kann in vielen Fällen finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Eine der Herausforderungen dabei: Der Staat wartet nicht mit einem einzigen Ansprechpartner für Finanzspritzen auf! Zwar ist unter dem Dach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) eine Vielzahl an Maßnahmen zu finden, jedoch sind verschiedene Stellen dafür zuständig. So unterstützt z.B. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Hausbesitzer vor allem bei Einzelmaßnahmen – dazu gehören Verbesserungen an der Gebäudedämmung, der Austausch von Fenstern oder Türen durch effizientere Modelle oder die Installation von Rollläden zum Hitzeschutz. Auch für Investitionen in die Gebäudetechnik wie z.B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder für den Einbau „intelligenter“ Mess- und Steuertechnik gibt es Fördermittel. Beim Thema Heizung muss differenziert werden: Das BAFA kann Maßnahmen zur Heizungsoptimierung bezuschussen, dazu zählt z.B. die Dämmung von Rohrleitungen oder der Einbau von Wärmespeichern. Wer jedoch die Anschaffung einer Wärmepumpe plant, muss sich seit 2024 an die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) wenden, einem weiteren wichtigen „Player“ in der deutschen Förderlandschaft.

Die genauen Voraussetzungen für die Förderung energetischer Maßnahmen oder Sanierungen aufzulisten, würde an dieser Stelle definitiv den Rahmen sprengen – die Richtlinien sind komplex und es gibt zahlreiche Regeln für Ausnahmen. Um sich zurechtzufinden, empfiehlt sich die Einbindung von Beratern – in gewissen Bereichen ist die Betreuung von Maßnahmen durch zertifizierte Energie-Effizienz-Experten sogar Voraussetzung, um (BAFA-)Fördergelder beantragen zu können. Eine Übersicht über zugelassene Berater bietet die Deutsche Energie-Agentur unter www.energie-effizienz-experten.de Zudem gilt: In den meisten Fällen muss der Förderantrag zu einer Sanierungsmaßnahme gestellt und genehmigt sein, bevor Handwerker beauftragt werden dürfen.

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