Platzsparende Liftlösungen für die eigenen vier Wände
Schon in der frühen Geschichte machte sich die Menschheit darüber Gedanken, wie sich Höhenunterschiede „treppenlos“ überwinden ließen. Aufzüge kannte man auch bereits 80 vor Christus, sie dienten damals im Kolosseum in Rom dazu, Kulissenteile, Tiere oder Menschen in die Arena zu befördern. Als einer der ersten Vorfahren der heutigen Personenaufzüge gilt ein Modell, welches König Ludwig XV. 1743 in Versailles installieren ließ, damit seine Mätresse bequem in seine Gemächer gelangen konnte.
Während im Volksmund die Begriffe Fahrstuhl, Lift und Aufzug gerne vermischt werden, kennen Fachsprache und DIN-Normen offiziell nur den Begriff “Aufzug“ – zumindest für die horizontale Personenbeförderung in Kabinen. Mit Lift wird eher der Transport „in der Schräge“ assoziiert – sei es auf dem Skihang oder entlang von Stufen mit dem Treppenlift. Letztere Variante ist insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine Möglichkeit, eine gewisse Barrierefreiheit im mehrstöckigen Zuhause zu schaffen. In der bekanntesten Variante wird eine Führungsschiene entlang des Treppenrandes installiert, an welcher entweder ein Stuhl oder (genügend Platz vorausgesetzt) eine Plattform z.B. für Rollstühle nach oben gleitet. Manche Systeme lassen sich an massiven Treppenträgern anklemmen, ohne dass gebohrt werden muss. Weitere „flexible“ Lösungen sind z.B. Treppenraupen, bei welchen Rollstühle an einen Kettenuntersatz gegurtet werden und so über die Stufen “klettern“.
Als relativ junge Alternative gilt ein „Privataufzug“ (auch „Homelift“). Hierfür ist kein separater Schacht nötig, zwischen zwei Stockwerken muss dabei lediglich eine Aussparung in Größe der Aufzugkabine bestehen. Diese gleitet an zwei fest installierten Vertikalschienen nach oben bzw. unten – wenn sie in einer anderen Etage „parkt“, sind die Schienen das einzig sichtbare Element in den Räumlichkeiten darüber bzw. darunter. Die gesamte Antriebstechnik ist in der Kabine verbaut. Viele am Markt erhältliche Modelle können über haushaltübliche Steckdosen betrieben werden und benötigen keine Baugenehmigung.
Die Anschaffung von Liftlösungen kann über verschiedene Stellen gefördert werden, u.a. über die staatliche Förderbank oder diverse regionale Programme von Kommunen. Wer einen Pflegegrad hat, kann einen finanziellen Zuschuss der Pflegekasse erhalten.


