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Donnerstag, 23 Januar 2025
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Kommunen: Klarheit bei Rückerstattung von Corona-Bußgeldern

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München (dpa/lby) – In der Debatte um die Rückzahlung unberechtigter Corona-Bußgelder fordert der Bayerische Städtetag Klarheit von der Staatsregierung für eine einheitliche Umsetzung durch die Kommunen. «Die betroffenen Kreisverwaltungsbehörden der kreisfreien Städte und der Landratsämter benötigen eine Handlungsempfehlung der Bayerischen Staatsregierung, um eine einheitliche Vollzugslösung sicherzustellen», sagte Geschäftsführer Bernd Buckenhofer auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München.

So sei etwa zu klären, wie mit einer eventuellen Rückzahlung umgegangen werde, sagte Buckenhofer. «Zu klären ist hierbei nicht zuletzt die Frage, ab welcher Bußgeldhöhe zurückgezahlt werden muss und ob bereits abgeschlossene Verfahren wiederaufgenommen werden müssen.» Zur Anzahl der bayernweiten Bescheide und der Höhe lägen dem Städtetag keine Zahlen vor.

«Die Kreisverwaltungsbehörden haben die Corona-Verordnung der Bayerischen Staatsregierung umgesetzt», betonte Buckenhofer. Zumindest über einen Ersatz des Aufwandes für die Rückabwicklung solle daher auch nachgedacht werden. Letztlich hätten die Kreisverwaltungsbehörden nur eine Verordnung der Staatsregierung vollzogen. «Die Staatsregierung muss daher nun auch Hinweise für einen einheitlichen Vollzug der Rückabwicklung geben.»

Am Mittwoch hatte die Staatsregierung erklärt, dass aus ihrer Sicht unberechtigt eingeforderte Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 möglicherweise von den Betroffenen zurückgefordert werden könnten. Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Justizminister Georg Eisenreich (beide CSU) hatten mitgeteilt, dass sie nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus der vergangenen Woche eine Rückzahlung «unter bestimmten Voraussetzungen» für möglich halten. «In dieser Haltung herrscht Konsens in der Staatsregierung.»

Wie eine Rückzahlung im Detail aussehen könnte, sei aber noch offen und noch in Arbeit, hieß es weiter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte vor rund einer Woche geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren. Mehr als 22.000 Bußgelder waren aber deswegen im Freistaat vom 1. bis zum 19. April 2020 verhängt worden.

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