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Samstag, 14 Dezember 2024
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Justizministerium: E-Akte bis Ende 2022 an den Landgerichten

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München (dpa/lby) – Bis Jahresende sollen laut Justizminister Georg Eisenreich (CSU) alle bayerischen Landgerichte mit der elektronischen Akte arbeiten – zumindest in einem Teil der dortigen Verfahren. Die Einführung der E-Akte solle bis zu diesem Zeitpunkt in allen erstinstanzlichen Zivilsachen abgeschlossen sein, teilte das Justizministerium in München mit.

«Das verkürzt Verfahren, erspart Wartezeiten und schützt in Zeiten der Pandemie die Gesundheit der Prozessbeteiligten», sagte Eisenreich. Bisher setzten 21 der 22 Landgerichte und zwei der drei Oberlandesgerichte in Bayern die digitale Akte ein. Bis zum 1. Januar 2026 muss die E-Akte dem Ministerium zufolge flächendeckend im Einsatz sein.

Darüber hinaus werden laut Eisenreich inzwischen tausende Zivilprozesse in Bayern per Videokonferenz geführt. Seit Juli 2021 hätten alle 99 Gerichte im Freistaat die Möglichkeit, auch digital zu verhandeln. Ob die Technik eingesetzt wird oder nicht, entscheide dann immer die Richterin oder der Richter. Das Justizministerium geht davon aus, dass im vergangenen Jahr rund 10.000 Verhandlungen per Videoübertragung stattfanden.

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