Berlin (dpa) – Die Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sollen sich künftig an den Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen hat. Demnach ist vorgesehen, dass die Unternehmen künftig eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge der Produkte, die sie auf den Markt bringen.
Aus dem Fonds können Kommunen Mittel erhalten, um ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Maßnahmen zur Sensibilisierung in diesem Bereich zu decken. Zu den Produkten, deren Entsorgung die Hersteller künftig mitfinanzieren sollen, zählen beispielsweise Tabakprodukte mit plastikhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter.
Bislang von der Allgemeinheit bezahlt
«Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern», erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) am Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss. «Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen.»
Die Abgabe haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten, und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Sätze sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen sind laut Umweltministerium derzeit noch in Arbeit.
Das Gesetz für den neuen Fonds basiert auf der EU-Einwegkunststoffrichtlinie, die auf diesem Weg in nationales Recht umgesetzt werden soll. Der Entwurf muss noch durch den Bundestag. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.
Mehrere Verbände, darunter der Handelsverband Deutschland (HDE) übten am Mittwoch Kritik an der geplanten Kostenbeteiligung. Sie plädieren unter anderem dafür, dass die betroffenen Branchen die Kostenfrage unter sich regeln.