Am Samstag, 29.10.2022, gegen 13.30 Uhr startete am Volksfestplatz Neumarkt i.d.OPf. eine Kolonnenfahrt der Feuerwehren des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. Dabei wurde im Zeitraum von 13.30 bis ca. 16.15 Uhr eine Kolonnenfahrt mit 18 Einsatzfahrzeugen und circa 100 ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden beübt. Die Fahrzeuge waren unter Leitung von Kontingentführer KBI Häberl mit Blaulicht im sogenannten geschlossenen Verband unterwegs und galten damit straßenverkehrsrechtlich als ein Fahrzeug.
Die Fahrtstrecke führte über Gemeinde-, Kreis- und Staatsstraßen sowie einen Autobahnabschnitt von Neumarkt aus zunächst Richtung Freystadt, Mühlhausen, Holnstein, Velburg und die Autobahn A3 nach Parsberg. Die Marschleistung betrug rund 84 km in einer Zeit von ca. 2,5 Stunden.
Kolonnenfahrten werden von Feuerwehren beispielsweise für die Verlegung von größeren Einheiten in zuvor zugewiesene Schadensgebiete genutzt. Auf Anfordern einer hilfeanfordernden Kataststrophenschutzbehörde können so im Rahmen der Katastrophenhilfe zeitnah, geordnet und sicher zusammenhängende und für mindestens 24 Stunden autark versorgte Einheiten in Schadensgebiete verbracht werden. Zuletzt entsendete der Landkreis beispielsweise über einen Zeitraum von 14 Tagen ein Hilfeleistungskontingent “Ölwehr” ins Ahrtal.

Wie erkenne ich eine Kolone?
Die Kennzeichnung der Fahrzeuge erfolgt mit farbigen Flaggen, welche die zur Kolonne gehörenden Fahrzeuge meist an der Fahrertür kennzeichnen. Zusätzlich fahren die Fahrzeuge mit Blaulicht und am Schlussfahrzeug kann mit einem Schild auf die Kolonne hingewiesen werden.
Was bedeutet die Farbe der Flaggen?
- Das Fahrzeug des Kolonnenführers ist mit einer schwarz/weißen Flagge gekennzeichnet.
- Die Fahrzeuge bis zum vorletzten Fahrzeug haben eine blaue Flagge.
- Das letzte Fahrzeug hat eine grüne Flagge.
Wie verhalte ich mich richtig?
Eine Kolonne oder ein Verband wird immer als ein Fahrzeug im Straßenverkehr angesehen. Das bedeutet, dass
- alle Fahrzeuge der Kolonne eine rote Ampel überqueren dürfen, sofern das erste Fahrzeug noch über grün gefahren ist.
- diese Regelung ebenso für alle Vorfahrtsregeln und Kreisverkehre gilt.
- die Kolonne nur als Ganzes überholt werden darf.
- sich andere Verkehrsteilnehmer/-innen nicht einfach „dazwischenquetschen“ dürfen. Die Kolonne darf also durch vorzeitiges Einscheren nicht unterbrochen werden.
- eine Kolonne außerorts in der Regel deutlich langsamer als die zulässige Geschwindigkeit fährt, damit ältere Fahrzeuge und Lkw mithalten können.