Landkreisbürger müssen ihre Führerscheine umtauschen
Wer noch einen älteren EU-Kartenführerschein besitzt, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss diesen gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Dies betrifft nicht nur im Landkreis Neumarkt zahlreiche Bürger – deshalb muss der Umtausch gestaffelt nach den Ausstellungsjahren erfolgen. Maßgeblich ist dabei nicht das Geburtsjahr der Führerscheininhaber, sondern das auf dem Führerschein vermerkte Ausstellungsdatum (“Feld 4a”).
Umtauschfristen im Detail
Wer einen Kartenführerschein besitzt, der von 1999 bis 2001 ausgestellt wurde, musste diesen bis 19. Januar 2026 umtauschen und ist aktuell bereits im Verzug. Für die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 endet die Frist am 19. Januar 2027, für 2005 bis 2007 dann am 19. Januar 2028. Dann erfolgt die Staffelung jahresweise – für 2008 ausgestellte Dokumente ist der 19. Januar 2029 der Stichtag, für 2009 derselbe Januartermin im Jahr 2030. Dies lässt sich fortführen bis 2012. Führerscheine, welche bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Den Antrag auf Umtausch müssen Führerscheininhaber aus dem Landkreis beim Landratsamt Neumarkt stellen – es wird empfohlen, dies nicht erst zum Ende der Frist zu tun, um “Antragstaus” und längere Wartezeiten zu vermeiden. Hierfür wird ein biometrisches Passbild, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie der bisherige Führerschein benötigt. Um einen weiteren Besuch bei der Führerscheinstelle nach Antragstellung zu vermeiden, kann der neue EU-Kartenführerschein auf Wunsch direkt nach Hause versandt werden.

Foto: mehaniq_123RF.com
Ein kurzer Blick auf die Fahrerlaubnis verrät, ob Handlungsbedarf besteht.
















