Mit einem “Gesetz-Upgrade” schneller zum Ziel?
“An vielen Stellen sind unsere Regelungen zu starr, zu kompliziert und zu langsam”. Mit diesen Worten fasste Bundesbauministerin Verena Hubertz vor wenigen Tagen das zusammen, was sich mancher, der in den letzten Jahren gebaut hat, insgeheim gedacht haben dürfte. Die SPD-Politikerin versprach ein “großes Baugesetzbuch-Upgrade”, welches Erleichterung bringen soll. Insbesondere die Bauplanung solle schneller, digitaler und flexibler werden. Im Fokus soll dabei der Bau von Wohnungen stehen, welcher trotz des bereits von der Politik 2025 beschlossenen “Bau-Turbos” noch nicht die gewünschte Fahrt aufgenommen hat. Das Statistische Bundesamt verzeichnete 2025 206.600 gebaute Einheiten, was einen Rückgang um 18 Prozent zum Vorjahr und zugleich ein Zehnjahrestief darstellt.
Dabei ist der Wunsch nach den “eigenen vier Wänden” nach wie vor stark präsent in den Köpfen, die Umsetzung jedoch voller Herausforderungen. Dazu gehören tendenziell steigende Preise für Arbeitsleistung und Material, jedoch auch der Fakt, dass der Weg zur Eigentumswohnung oder zum Haus durch einen immer dichter werdenden Paragrafen- und Auflagendschungel führt – nicht nur bei Neubauten, auch bei Sanierungen. Das hat in vielerlei Hinsicht verunsichernde bzw. abschreckende Wirkung. Eine der Folgen: Deutschland wird immer mehr zum “Mieterland”, die Eigentumsquote liegt durchschnittlich bei 43,5 Prozent. Zum Vergleich: In anderen europäischen Staaten werden hier Werte von 65 Prozent (Frankreich), 77 Prozent (Spanien) oder gar 94 Prozent (Slowakei) erreicht. Es gibt jedoch in Deutschland auch deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern.
Das “Upgrade” des Baugesetzbuches, an dem die Politik momentan arbeitet, soll an mehreren Stellen greifen. Eine der wichtigsten geplanten Änderungen: Kommunen können bei besonders angespannter Wohnraumlage Bauprojekten in diesem Bereich Priorität einräumen – das soll ihnen “Vorfahrt” z.B. gegenüber Belangen des Natur- oder Denkmalschutzes gewähren. Natürlich wird dieser Ansatz von Vertretern von Umweltverbänden oder Denkmalvereinigungen kritisiert.
Bauleitplanungen sollen in Zukunft nach maximal zwei Jahren abgeschlossen sein, bislang dauerten sie laut Hubertz teilweise 5 bis 15 Jahre. Auch im Bereich der Genehmigungsverfahren einzelner Wohnbauprojekte spielt das Thema “Zeit” und Planungssicherheit eine wichtige Rolle: So manche Familie, welche vor der Corona-Pandemie und dem Beginn des Ukraine-Krieges ihren Hausbau finanziell erfolgreich durchgeplant hatte, musste ihn abblasen, als nach 3 bis 5 Jahren die Genehmigung endlich vorlag, die gestiegenen Preise jedoch nicht mehr stemmbar waren.
Der Bundestag muss sich nun mit dem Gesetzesvorhaben beschäftigen, zeitgleich arbeitet das Bauministerium weiterhin am sogenannten “Gebäudetyp E”. Auf Initiative der Architektenschaft wird dabei ein Konzept entwickelt, bei dem Vertragspartner auf teure Standards verzichten können, was die Kosten beim Planen und Bauen senken soll – jedoch ohne, dass z.B. die Sicherheit leidet.
Bauwillige sollten aber gut abwägen, ob sie das “Gesetz-Upgrade” wirklich abwarten wollen. Denn zum einen kann sich dessen Umsetzung hinziehen. Und zum anderen – das zeigte sich unter verschiedenen Regierungen – wird aus einer geplanten Reform auch manchmal ein “Reförmchen”, welches die Lage teilweise verschlimmbessert.






