München (dpa) – Im Prozess um einen Dreifachmord in Starnberg hat der Anwalt des Hauptangeklagten auf zwölf Jahre Jugendstrafe für seinen Mandaten plädiert. Dieser habe vor einem Jahr ein vollumfassendes Geständnis abgelegt, betonte der Verteidiger am Montag vor dem Landgericht München II. Der Angeklagte selbst entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen. «Ich schließe mich meinen Anwälten an, ich wollte mich bei allen Angehörigen entschuldigen, auch wenn ich weiß, dass meine Taten nicht zu entschuldigen sind», sagte er. Das Urteil sollte am Nachmittag um 14 Uhr verkündet werden.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der inzwischen 22 Jahre alte, deutsche Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern erschoss. Angeklagt ist er unter anderem wegen dreifachen Mordes. Sein 21 Jahre alter slowakischer Freund soll den Mord am gemeinsamen Kumpel mit geplant und den Haupttäter zum Tatort gefahren haben. Er steht wegen Mordes in einem Fall vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft hat hohe Jugendstrafen wegen Mordes für die beiden Angeklagten gefordert, die zur Tatzeit noch als Heranwachsende galten. Sie sprach sich in ihrem Plädoyer für jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft aus und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung des Mitangeklagten hat Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Er habe «weder die Tat geplant noch Tatvorbereitungen getroffen», hieß es im Plädoyer seiner Verteidiger in der vergangenen Woche zum Mordvorwurf. «Eine Mittäterschaft ist also ausgeschlossen, auch wenn es sich die Staatsanwaltschaft noch so sehr wünscht.»
Die Tat hatte damals auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil die Ermittler zunächst auf einer falschen Spur waren und davon ausgegangen waren, der junge Mann habe seine Eltern und dann sich selbst erschossen. Doch schließlich mussten Polizei und Staatsanwaltschaft feststellen, dass alles wohl ganz anders war. Der Anwalt des Hauptangeklagten ging am Montag mit den Ermittlern hart ins Gericht. Am Tatort seien «unglaubliche Fehler» gemacht worden. Ohne diese «wäre der Familie sehr viel erspart geblieben».