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Donnerstag, 27 November 2025
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Unfall – was nun?

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Tipps für die effiziente Schadensabwicklung

Es muss nicht unbedingt rutschiges Herbstlaub oder eine winterlich vereiste Straße sein – auch außerhalb der kühlen Jahreszeiten ist ein Unfall z.B. durch kleine Unachtsamkeiten schnell passiert. Kurz nach dem “Crash” können die Nerven blankliegen, dennoch sollte man sich möglichst zügig beruhigen. Eine effiziente Abwicklung des Schadens beginnt letztendlich vor Ort, wer hier “nüchtern” und umsichtig vorgeht, schafft optimalerweise die Basis für eine zügige Bearbeitung durch die zuständigen Stellen. Sofern also keine Versorgung von Verletzten nötig ist, sollte man nach dem Sichern der Unfallstelle die Situation vor Ort dokumentieren – am besten mit Fotos oder Videos, wobei Smartphones hier gute Dienste leisten können. Im Fokus stehen sollten die grundsätzliche Verkehrssituation vor Ort, die vorherrschenden Straßenverhältnisse (z.B. nasses Laub auf der Straße) und natürlich der Zustand der beteiligten Fahrzeuge bzw. anderer Gegenstände. Fotos sollten hier nicht nur von den offensichtlichen Schäden gemacht werden, sondern auch von anscheinend unversehrten Stellen. Auch sollten die Beteiligten wichtige Daten wie Namen, Anschrift und zuständige Versicherungen austauschen.

In dieser Phase sollten weder Schuldzuweisungen noch -eingeständnisse erfolgen. Die Frage, wer zu welchem Anteil die Schuld am Geschehen trägt, ist im Nachhinein zu klären.

Laut ADAC ist die Polizei nicht bei jedem Verkehrsunfall zu alarmieren, insbesondere wenn es sich nicht um Fälle mit Personenschäden oder hohen Sachschäden handelt. Empfohlen wird die Hinzuziehung, wenn z.B. Anzeichen für den Einfluss von Drogen oder Alkohol erkennbar sind oder wenn ein Fahrzeug beteiligt ist, welches nicht der Halter fuhr (Mietwagen o.ä.). Wenn die Beamten einen Unfall aufnehmen und Fragen zum Hergang haben, müssen Beteiligte keine Angaben machen, welche sie belasten können. Wenn sie jedoch Erklärungen abgeben, sollten diese korrekt sein, da sie üblicherweise als Basis für die Schadensabwicklung hergenommen werden.

Unsichtbare Schäden

Nicht jeder Unfallschaden ist auf den ersten Blick so ersichtlich wie z.B. ein verbeulter Kotflügel oder ein demolierter Außenspiegel. Die Bauweise von modernen Fahrzeugen erlaubt, dass diverse außenliegende Teile nach Gewalteinwirkung in die Ausgangsposition zurückschnellen – mit wenigen oder keinen sichtbaren Spuren. Darunterliegende Komponenten weisen jedoch sehr wohl Beschädigungen auf. Plastikstoßdämpfer stecken beispielsweise leichte “Rempler” oft vermeintlich gut weg, verdecken jedoch deutliche Dellen am dahinterliegenden Blech. Die Krux bei der Sache: Wer seinen Unfallwagen genauer auf eventuelle verborgene Schäden untersuchen möchte, muss meistens einen Fachmann beauftragen, bekommt aber nicht automatisch die Kosten dafür erstattet. Anstelle eines vollwertigen Gutachtens kann z.B. ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben werden, welches in kompakter Form die Schäden fachgerecht dokumentieren soll. Dabei wird üblicherweise “genauer hingekuckt” als z.B. von Laien am Unfallort, dennoch können auch hier verborgene Schäden übersehen werden – zudem übernehmen manche Versicherungen die Kosten für Kurzgutachten nicht. Im Optimalfall sollte hier erst Rücksprache mit dem Versicherer über das weitere Vorgehen gehalten werden.

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