Nachbarrecht im Fokus
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn der „böse“ Nachbar einen Gartenzwerg aufstellt, der den Stinkefinger in Richtung des eigenen Grundstücks zeigt. Tatsächlich beschäftigte ein derartig gelagerter Fall bereits 1994 das Amtsgericht Grünstadt. Dabei hatte der Beklagte eine ganze Reihe von selbsthergestellten Ton-Figuren auf seinem Areal positioniert, die mit heruntergelassenen Hosen, herausgestreckter Zunge & Co. posierten. In diesem Fall beurteilten die Richter die Gartenzwerge als Ehrverletzung des Nachbarn und ordneten u.a. die Entfernung einiger Figuren an.
Laut einer vom Meinungsforschungsinstitut YouGov 2023 durchgeführten Umfrage waren 54 Prozent der Teilnehmer in den letzten zehn Jahren mindestens einmal in einen Nachbarschaftskonflikt verwickelt. Nur ein Bruchteil der Streithähne landete vor Gericht – dennoch haben deutsche Juristen nicht wenig mit diesem Bereich zu tun. Auf Platz 1 der Gründe, warum sich Nachbarn in die Haare kriegen, ist Lärmbelästigung – sei es durch Üben mit Musikinstrumenten, Baulärm, Party- oder Sexgeräusche. Auf Platz 2 folgen nicht eingehaltene Nachbarschaftspflichten.
Auch wenn es schwerfallen mag: Am wichtigsten ist bei einem aufkeimenden Nachbarschaftsstreit, zu Beginn das Gespräch zu suchen, sich bei einer drohenden Verhärtung der Fronten jedoch nicht zu emotionalen Äußerungen hinreißen zu lassen, sondern ggf. externe Unterstützung hinzuzuziehen, welche „nüchtern“ handeln kann. Dass dem eingangs erwähnten Stinkefinger-Zwerg ein paar böse Worte unter den Nachbarn vorausgegangen sein müssen, lässt sich aus dem Urteil von 1994 ziemlich deutlich herauslesen…