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Dienstag, 23 Juli 2024
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Was nicht akut ist, muss warten.

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Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte informiert Patienten

„Die Bundesregierung stellt der Bundeswehr ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro zur Verfügung. An der zahnärztlichen Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger will sie aber eine halbe Milliarde einsparen”, kritisiert Christian Berger, Präsident des Bundesverbands der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e.V. (BDIZ EDI).

Hintergrund ist die sogenannte Budgetierung: Zahnmediziner bekommen ihre Leistungen nicht automatisch vergütet, sondern nur, wenn bei den Krankenkassen genügend Geld zur Verfügung steht. Die Höhe der Budgets wird von der Bundesregierung per Gesetz begrenzt, wobei laut BDIZ EDI im Jahr 2023 120 Millionen und im Jahr 2024 340 Millionen Euro bei zahnärztlichen Behandlungen eingespart werden sollen. Prinzipiell hat das Auswirkungen auf eine Vielzahl von zahnmedizinischen Maßnahmen, wobei die Ärzte „aufschiebbare Behandlungen erst dann durchführen können, wenn das Honorar ‘sicher’ ist”, warnt der Bundesverband. In einer Kampagne wird aktuell mit Infoblättern und Plakaten auf die neuen Umstände hingewiesen – mit dem Slogan „Erstklassige Behandlung: Machen wir! Schnelle Termine: Können wir leider nicht immer anbieten” soll für Verständnis bei den Patienten geworben werden. Die Botschaft: Akute Beschwerden sollen weiterhin so schnell wie möglich behandelt werden, was zahnmedizinisch warten könne, müsse in Zukunft länger warten. Weder die Krankenkassen noch die Zahnärzte könnten etwas dagegen tun, so die Aussage der Kampagne.

Besonders gravierende Auswirkungen sehen die Mediziner im Bereich der neuen systematischen Parodontitis-Behandlungen. Diese Maßnahme gegen Zahnfleischerkrankungen wurde erst im Sommer 2022 vom Bundesgesundheitsministerium beschlossen – damit verbunden sind neue Leistungen, wobei die Therapien jeweils länger als zwei Jahre dauern. Durch die Einsparungen im Bereich Zahnmedizin prognostiziert der BDIZ EDI, dass bereits begonnene Therapien teilweise nicht zu Ende geführt werden bzw. keine neuen begonnen werden können.  Davon seien mehr als 30 Millionen Versicherte betroffen, welchen der rechtlich zugesagte Anspruch auf Paradontitis-Behandlung somit wieder entzogen werde.

Doch auch auf viele andere Behandlungen können die gekürzten Budgets Auswirkungen haben, so der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte, welcher in Deutschland über 3.000 Mitglieder zählt. Nachvollziehbar seien die Sparmaßnahmen indes nicht, zumal die Kassenlage der gesetzlichen Krankenkassen nicht schlecht ausfalle: So sei 2022 ein Überschuss von 451 Millionen Euro erzielt worden – und eine Mindestreserve, welche doppelt so hoch sei wie vorgeschrieben. „Das Geld für alle Zahnbehandlungen wäre also durchaus vorhanden”, so die Meinung der Verbandsspitze.

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