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Freitag, 31 Oktober 2025
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Lebensmittel wachsen nicht im Supermarktregal

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Kurze Lieferketten im Fokus

Lange Wege haben oft auch etwas mit langen Worten zu tun – das trifft zumindest auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu. Umgangssprachlich als „Lieferkettengesetz“ bezeichnet, soll es Unternehmen ab einer gewissen Größe dazu verpflichten, darauf zu achten, unter welchen Bedingungen ihre Produkte bzw. zugelieferte Komponenten entstehen – Arbeitskonditionen und Umweltschutz stehen dabei im Fokus.

Während auf EU-Ebene an Richtlinien gearbeitet wird, existieren diesbezügliche Vorschriften in Deutschland schon seit einigen Jahren. Sie führten jedoch immer wieder zu Kritik, u.a. wegen des hohen bürokratischen Aufwandes. Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 nun eine Änderung des bestehenden Gesetzes beschlossen. „Mit der Streichung der Berichtspflicht nach dem LkSG setzen wir den Koalitionsvertrag zügig um, um Unternehmen weiter zu entlasten. Gleichzeitig lassen wir beim Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie dem Schutz vor Arbeitsausbeutung nicht nach“, betonte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. „Das nationale Gesetz gilt nahtlos weiter, bis das EU-Lieferkettengesetz in deutsches Recht umgesetzt ist.“

Prinzipiell sind die Fragen „Woher kommt mein Produkt?“ und „Unter welchen Bedingungen wird es hergestellt?“ durchaus von berechtigtem Interesse, in vielen Fällen jedoch nicht einfach zu beantworten. Das liegt unter anderem daran, dass gewisse Begriffe wie z.B. „Region“ nicht genau definiert oder gesetzlich geschützt sind. In der Werbung gern genutzte Hinweise, eine Ware stamme „Aus der Region“ oder „von regionalen Erzeugern“ verraten in dieser Form nicht wirklich etwas über die Herkunft und damit verbundene Lieferwege. Auch ein tatsächlich im Nachbardorf hergestelltes Produkt kann zudem Komponenten enthalten, welche schon das ein oder andere Weltmeer überquert haben. Nach und nach versuchen jedoch gerade Händler im Lebensmittelbereich, mehr Transparenz für interessierte Verbraucher zu bieten. Für einige Nahrungsmittel sind Herkunftsangaben auch gesetzlich vorgeschrieben. Bei verpacktem Fleisch muss das Etikett Informationen über die Länder bieten, in welchen die Tiere aufgezogen und geschlachtet wurden. Seit einiger Zeit ist eine Herkunftsangabe auch für diverse unverpackte Fleischsorten (z.B. an Frischetheken in Supermärkten) Pflicht. Bei verpackten Eiern aus dem EU-Raum muss ein Stempelcode auf der Schale darüber Auskunft geben, in welchem Land das Ei gelegt wurde. Die erste Ziffer des Codes verrät die Haltungsart – „1“ steht z.B. für Freilandhaltung, „3“ für Käfighaltung.

Dass Lebensmittel nicht im Supermarktregal wachsen, dürfte klar sein. Wer auf kurze Lieferketten Wert legt, sollte auch verstärkt auf die Jahreszeiten achten. So manches Produkt gedeiht zwar in der eigenen „Region“, aber nur in einer bestimmten Saison – außerhalb dieser Phase stammen angebotene Produkte oft aus dem Ausland. Wer seinen Einkauf dementsprechend ausrichtet, wird eventuell merken: Nach einer Pause schmeckt so manches noch besser als bei „ganzjährigem Dauerkonsum“.

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