Beim „Summer Sale“ lassen sich Schnäppchen ergattern
In einer Welt, in der immer mehr reglementiert wird, ist zumindest eines nicht (mehr) gesetzlich vorgeschrieben: Der Sommerschlussverkauf. 1934 wurde in Deutschland ein Gesetz erlassen, welches bei Bargeschäften nur maximale Rabattierungen von 3 Prozent auf den „Warenpreis“ erlaubte. Gerade bei aktuellen Sommer- bzw. Winterkollektionen waren die Läden jedoch auf größere Preissenkungen angewiesen, damit die Lager leer wurden. Deswegen gab es gesetzlich geregelte Phasen, in denen Saisonware stärker reduziert angeboten werden durfte. Pro Jahr waren zwei Schlussverkäufe erlaubt, diese mussten auf die letzte Januar- und erste Februarwoche (für Winterware) und auf die letzte Juli- und erste Augustwoche (für Sommerartikel) begrenzt werden. Seit 2001 haben Händler prinzipiell freiere Hand bei der Rabattgestaltung, seit 2004 ist die Beschränkung auf zwei Saisonschlussverkäufe pro Jahr passé.
Aus dem traditionellen Sommerschlussverkauf („SSV“) wurde in der Marketingsprache der “Summer Sale” – dahinter verbirgt sich jedoch die gleiche Idee: Zu Sonderpreisen werden Waren an die Kunden gebracht, um Platz für neue Kollektionen zu schaffen. Das bezieht sich inzwischen nicht nur auf Textilien, Schuhmode & Co., auch im Bereich der „Outdoorartikel“ (Gartenmöbel, Sportequipment, Poolzubehör, etc.) können die Verbraucher in den kommenden Wochen manches Schnäppchen machen. Der neue Name „Summer Sale“ mag zwar manchem Anglizismus-Gegner ein Dorn im Auge sein, genau genommen klingt er aber “positiver“ als sein Vorgänger: Im Wort Sommerschlussverkauf wurde letztendlich betont, dass die warme Jahreszeit bald vorbei ist. Das eingefügte „schluss“ suggeriert etwas Endliches. Und wer mag schon, wenn mit ihm Schluss gemacht wird… Wobei auch hier die alte Weisheit gilt: Es gibt noch andere Sommer im Teich! Und denen dürften hübsche Dinge aus diesem Jahr ebenso gefallen.