Start-Anzeige-Beruf & BildungEin Sprachrohr (nicht nur) für Auszubildende

Ein Sprachrohr (nicht nur) für Auszubildende

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Im Kreis Neumarkt stehen JAV-Wahlen an

Zahlreiche Schulabgänger haben heuer quasi zweimal die Wahl: Zum einen können sie – neben Studium und anderen Karrieremöglichkeiten – aus 328 aktuell in Deutschland anerkannten Ausbildungsberufen wählen. Im Optimalfall suchen sie sich dabei einen Job aus, der im Lauf des späteren Lebens nicht nur den Geldbeutel zufriedenstellend füllt, sondern auch emotional erfüllend ist. Zum anderen finden von Oktober bis November 2024 bundesweit die JAV-Wahlen statt. JAV steht für Jugend- und Auszubildendenvertretung. In Unternehmen, welche einen Betriebsrat und mindestens fünf Arbeitnehmer haben, die unter 18 Jahre und/oder Auszubildende sind, muss laut Betriebsverfassungsgesetz eine JAV existieren. Sie soll als Sprachrohr für die Belange der jungen Mitarbeiter dienen – im Betriebsrat, aber auch gegenüber der Chefetage.

„Die JAV kann im Betrieb ein wichtiges Wörtchen mitreden. Zum Beispiel dann, wenn es um die Kantinenpreise für Azubis geht. Aber auch um die Ausbildungsbedingungen: Wichtige Punkte sind dabei eine Pauschale für die Fahrtkosten zur Berufsschule oder die Anschaffung von Fachbüchern und Tablets durch den Betrieb“, so der bayerische Jugendsekretär der NGG (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten), Ari Dedic. Vor allem sei die JAV aber ein „wichtiges Scharnier zum Meister und zur Geschäftsführung“: „Wenn’s mal klemmt, können die gewählten Jugendlichen der JAV echte Problemlöser sein. Sie helfen bei individuellen Schwierigkeiten genauso wie bei einem miesen Betriebsklima“, sagt Regina Schleser von der NGG Nürnberg-Fürth.

Auch im Landkreis Neumarkt werden JAV-Wahlen in Betrieben und Behörden stattfinden. Jeder Beschäftigte unter 18 Jahren darf seine Stimme abgeben, ebenso alle Azubis (unabhängig vom Alter). Kandidieren kann jeder Auszubildende sowie jeder Beschäftigte unter 25 Jahren – nicht jedoch Mitarbeiter, die Mitglieder des Betriebsrates sind. Die JAV hat das Recht, zu jeder Betriebsratsversammlung ein Mitglied zu entsenden – sie hat auch Stimmrecht, sofern es um Beschlüsse geht, welche überwiegend U18-Mitarbeiter bzw. Auszubildende betreffen. Gleichzeitig kann sie beim Betriebsrat beantragen, dass bestimmte Themen, welche vor allem diese „Zielgruppe“ tangieren, auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Weitere Informationen rund um die JAV-Wahl gibt es auch unter www.jav-portal.de

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