Auch 2024 wird es kein Verbot von Kachelöfen geben
In den vergangenen Monaten war von vielen Gesetzesänderungen im Energiebereich die Rede, welche teilweise für Verwirrung sorgen. So werden z.B. bestehende Maßnahmen der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und geplante Vorgaben des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durcheinandergebracht. Ein dadurch entstehender Irrtum ist, dass Kamin- oder Kachelöfen ab dem Jahr 2024 verboten werden. In diesem Zusammenhang weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. darauf hin, dass kein Verbot für den Einbau oder den Betrieb sogenannter Einzelraumfeuerstätten geplant ist.
Was hingegen gesetzlich verankert ist, ist die bereits in Kraft getretene Pflicht, dass bis Ende 2024 veraltete Einzelraumfeuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen. Voraussetzung ist, dass sie den verschärften Anforderungen der BImSchV nicht entsprechen. Aufgrund der Verbrennungstechnik sind die betroffenen Holzfeuerungen technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an den Umweltschutz nicht mehr gerecht. Neue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen reduzieren laut HKI die Emissionen um bis zu 85 Prozent und den Holzverbrauch um rund ein Drittel im Vergleich zu veralteten Feuerstätten.
Das vor der „Sommerpause“ viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) bezieht sich hingegen nur auf Heizungsanlagen, wobei Kamin- bzw. Kachelöfen nicht als solche gelten.
