Seit Oktober gelten neue Regeln
Eine der Eselsbrücken zum Thema Winterreifen lautet „Von Ostern bis Oktober“ – damit werden die Zeiten im Jahr empfohlen, an denen man Wintermodelle abmontieren bzw. aufziehen sollte. Eigentlich sollte aber der Blick auf die langfristigen Wetterprognosen bzw. das Thermometer ausschlaggebend für den Zeitpunkt des Wechselns sein.
Das Gesetz kennt übrigens keine zeitlich definierte Winterreifenpflicht, wohl aber eine situative! Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte schreibt die Straßenverkehrsordnung eine dafür taugliche Bereifung vor. Und was offiziell als „tauglich“ gilt, hat sich seit Beginn des Oktobers geändert: Zulässig sind nun nur noch Modelle, welche das sogenannte Alpine-Symbol tragen – dieses zeigt stark stilisiert einen Berggipfel mit einer Schneeflocke. Gerade wer in den kommenden Tagen die eingelagerten, schon länger benutzten „Winterreifen“ montieren (lassen) will, sollte prüfen, ob diese Voraussetzung gegeben ist. Bislang galten auch Modelle als „wintertauglich“, welche ausschließlich das M+S-Zeichen („Matsch und Schnee“) tragen. Diese werden nun nicht mehr anerkannt. Wer bei winterlichen Verhältnissen mit solchen Reifen unterwegs ist, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, sind noch mehr Punkte und höhere Bußgelder bis zu 100 Euro fällig. Seit 1. Januar 2018 müssen alle neu produzierten Winter- und Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol tragen. Teilweise werden sie zusätzlich auch noch mit dem M+S-Zeichen versehen, weil dieses in manchen ausländischen Staaten als „Beweis” für Wintertauglichkeit interpretiert wird. Laut ADAC sind für die Bezeichnung „M+S“ keine einheitlichen winterlichen Prüfkriterien erforderlich, für das „Alpine“-Symbol müssen Reifen hingegen bei einem vergleichenden Bremstest auf Schnee Mindestqualitäten nachweisen.