Oberstdorf/München (dpa/lby) – Im Streit um die mutmaßlich illegalen Baggerarbeiten am Allgäuer Rappenalpbach hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) das Landratsamt Oberallgäu scharf kritisiert und ihm schwerwiegende Versäumnisse vorgeworfen. In einem Beschluss des Gerichts heißt es, dass die Kreisbehörde «aller Voraussicht nach rechtswidrig» einen Bescheid gegen eine Alpgenossenschaft erlassen habe, wie der VGH am Freitag berichtete. Mehrere Medien hatten zuvor über die Entscheidung der Richter in München berichtet. Vom Landratsamt war am Freitag zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Hintergrund ist, dass die Genossenschaft im vergangenen Jahr den streng geschützten Wildbach im Rappenalptal bei Oberstdorf auf einer Länge von etwa 1,6 Kilometern mit einem Bagger massiv verändert hatte. Wegen Verdachts der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete ermittelt mittlerweile auch die Kriminalpolizei. Der Fall soll am kommenden Donnerstag zudem im Umweltausschusses des Landtags behandelt werden.
Die VGH-Entscheidung könnte eine weitreichende Signalwirkung für die weiteren Verfahren haben. Denn das Gericht betont, dass der Ausbau des Alpenbachs zwar «formell illegal» gewesen sei, da es dafür eine Genehmigung für einen Gewässerausbau hätte geben müssen. Doch die Genossenschaft habe durch eine E-Mail der Naturschutzbehörde, in der gewisse Bauarbeiten als «wünschenswert» und zulässig beschrieben wurden, darauf vertrauen können, dass sie diese Maßnahmen durchführen dürfe. Dass die Kreisbehörde den Alpbauern später verbotene Bauarbeiten vorgeworfen hat, hält der VGH daher für «widersprüchlich und rechtsmissbräuchlich».