Karlsruhe (dpa) – Die zu lebenslanger Haft verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert.
Es sei weder dargelegt worden noch aus sich heraus ersichtlich, dass die 47-Jährige in ihren Justizgrundrechten verletzt worden sei, teilte das Bundesverfassungsgericht am Montag mit.