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Mittwoch, 24 Juli 2024
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Karlsruhe äußert sich nicht inhaltlich zu Corona-Verordnung

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Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage der Verfassungsrichter in Thüringen zu einer Corona-Verordnung aus dem Herbst 2020 für unzulässig erklärt. Damit äußern sich die Karlsruher Richterinnen und Richter nicht inhaltlich zu den aufgeworfenen Fragen. Das geht aus einem Beschluss des Ersten Senats hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. (Az. 1 BvN 1/21)

Das Weimarer Gericht hat auf Antrag der AfD-Landtagsfraktion zu entscheiden, ob die weitreichenden Grundrechtseingriffe durch die Verordnung eine ausreichende gesetzliche Grundlage hatten. Damals hatte es im Infektionsschutzgesetz des Bundes noch keine speziellen Regelungen für Corona gegeben. Die Thüringer Richter hatten den Eindruck, dass sie in der Frage anderer Auffassung sind als die Verfassungsrichter in Sachsen-Anhalt und wünschten sich deshalb eine klärende Entscheidung aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht ist allerdings nicht der Ansicht, dass das erforderlich wäre.

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