35 Jahre Kanzlei Ehrensberger
Die Kanzlei wurde als Einzelkanzlei im März 1990 durch den damals 28-jährigen Rechtsanwalt Peter Ehrensberger gegründet. Der Wunsch, sich selbstständig zu machen, war von Beginn an vorhanden, obwohl nach Ablegen des 2. Juristischen Staatsexamens andere lukrative Arbeitsangebote vorlagen. Zu Beginn übernahm die Mutter des Kanzleigründers, Frau Maria Ehrensberger, die Aufgaben einer Sekretärin in der Kanzlei. Kurz darauf wurde eine Sekretärin eingestellt und im weiteren Verlauf begannen mehrere Auszubildende ihre Ausbildung zu Rechtsanwaltsfachangestellten. Die beiden ersten Auszubildenden sind immer noch oder wieder in der Kanzlei beschäftigt. Die Kanzlei ist über die Jahrzehnte stetig und solide gewachsen und wurde 2014 in eine Partnerschaftsgesellschaft umgewandelt.
Aktuell sind fünf Rechtsanwälte in der Gesellschaft, wovon drei Partner sind:
– Rechtsanwalt Peter Ehrensberger, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht
– Rechtsanwältin Astrid Grimm, Fachanwältin für Familienrecht und Arbeitsrecht
– Rechtsanwalt Daniel König, Fachanwalt für Erbrecht und Verkehrsrecht
Mit im Team sind der angestellte Rechtsanwalt Sebastian Ebeling und Frau Rechtsanwältin Karin Ehrensberger.
Die Kanzlei deckt mit ihren Rechtsanwälten das gesamte Spektrum des Zivilrechts ab. Das Motto der Kanzlei ist „Wertschätzung von Mensch und Aufgabe.“
Wir möchten uns auf diesem Weg bei unseren vielen Mandanten und Wegbegleitern bedanken, die uns über die Jahrzehnte die Treue gehalten haben.



