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Schonfrist für Falschparker

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Stadt Neumarkt i. d. OPf. überträgt Parkraumüberwachung an den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz

Ab 12. Januar 2023 überwacht der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz im Auftrag der Stadt Neumarkt i. d. OPf auch das Einhalten der Parkregeln. Mehr Verkehrssicherheit und Gemeinschaft auf den Straßen sind die erklärten Ziele.

Bereits seit Januar 2019 ist die Stadt Neumarkt i. d. OPf. Mitglied beim Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz, kurz ZV KVS Oberpfalz. Bislang kümmerte sich der Verband um die Geschwindigkeitsüberwachung sowie das widerrechtliche Befahren der Fußgängerzone. Nun übergibt die Stadt auch die Parkraumüberwachung an den ZV KVS Oberpfalz.

Damit will die Stadt vor allem Folgendes erreichen, wie Oberbürgermeister Thomas Thumann bekräftigt: „Wir möchten die Verkehrssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger nachhaltig erhöhen. Deshalb nehmen die Mitarbeiter des Zweckverbands Parkverstöße aller Art auf.“ Dass das wichtig und richtig ist, betont auch Simone Reinhardt, die kommissarische Geschäftsführerin des Zweckverbands, der aktuell in über 140 Kommunen in der Oberpfalz, in Niederbayern sowie in Mittel- und Oberfranken ein Auge auf den Verkehr hat: „Besonderes Augenmerk legen unsere Mitarbeiter darauf, dass Rettungswege für Feuerwehr und Notarzt sowie Behindertenparkplätze für Betroffene frei bleiben, keine Fahrrad- und Gehwege zugeparkt werden sowie die Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern eingehalten wird.“ Wichtig ist dabei auch die Regelmäßigkeit der Überwachung, so Reinhardt weiter: „Dadurch wird nicht nur die Anzahl der Verstöße, sondern auch die Unfallgefahr nachhaltig und dauerhaft gesenkt.“

„Gelbe Karte“ wie beim Fußball

Um die Bürger für das Thema Falschparken zu sensibilisieren, gibt es für die Falschparker in Neumarkt zunächst eine ‚Gelbe Karte‘. Diese Karte wird statt einer kostenpflichtigen Verwarnung erteilt und weist mit einem freundlichen Hinweis darauf hin, was falsch gemacht wurde und bittet die Verkehrsteilnehmer darum, sich in Zukunft beim Parken umsichtiger zu verhalten.

Ab 1. Februar 2023 wird es dann jedoch ernst: Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung werden mit einem Verwarnungs- bzw. Bußgeldgeld belegt.

„Es geht um die Sicherheit der Bürger“

Der ZV KVS Oberpfalz arbeitet als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht gewinnorientiert. Das bedeutet: Alle eingenommenen Verwarnungs- und Bußgelder leitet der Verband direkt an seine Mitglieder weiter. Die Bezahlung des Zweckverbands für die Personal- und Technikkosten erfolgt nach festen Stundensätzen und Sachbearbeitungspauschalen – und ist damit für dessen angeschlossene Kommunen planbar und transparent.

Über den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
Gegründet wurde der ZV KVS Oberpfalz im November 2014 von 11 Gründungsmitgliedern als „klassischer“ Überwacher des ruhenden und fließenden Verkehrs. Heute erfüllt der Zweckverband diese Aufgabe für mittlerweile über 140 angeschlossene Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Bedingt durch dieses Wachstum hat sich der Zweckverband in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt – vom reinen Verkehrsüberwacher zum kommunalen Dienstleister. Schließlich hat er sich ein Ziel gesetzt: Seinen Mitgliedern, die sich insbesondere im ländlichen Raum befinden, als Dienstleister rund um die Themen Verkehrssicherheit, Mobilität und Ordnung zur Seite zu stehen und gemeinsam mit ihnen an dieser anspruchsvollen Aufgabe zu arbeiten.

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