Landkreis erlässt Nachtfahrverbot
Nach Abwägung hat das Landratsamt nun ein Nachtfahrverbot für Mähroboter auf dem Gebiet des Landkreises Neumarkt erlassen – die diesbezügliche Allgemeinverfügung ist seit dem 20. August in Kraft und soll insbesondere Igel und andere kleine Wirbeltiere schützen.
Hintergrund ist unter anderem der Populationsrückgang des Europäischen Igels in Deutschland, welchen die im Jahr 2020 aktualisierte Rote Liste der Säugetiere Deutschlands zeigt. Aufgrund fehlender Hauptnahrungsquellen und wegfallender Lebensräume suchen Igel als Ersatz immer öfter städtische Grün und Parkanlagen, Friedhöfe oder private Gärten auf. Dort stellt der Einsatz von Mährobotern während der Dämmerungs- bzw. Nachtzeit Risiken für sie dar, da Igel bei drohender Gefahr nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen und auf die Abwehrwirkung ihrer Stacheln vertrauen. Kollisionen können zu Verstümmelungen oder Todesfällen führen.
Die neue Verfügung verbietet die Inbetriebnahme von Mährobotern eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang. Ausnahmen und Befreiungen von diesem Verbot können bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.


















